Pharmazeutisches Recht

Hessen: Veränderung des Beitrages

Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen hat beschlossen, den Veränderungssatz des Beitrages für Apothekenleiter/innen der öffentlichen Apotheken in Hessen für 2001 im Verhältnis zu 2000 auf minus 5% festzusetzen.

Dieser Beschluss ist gemäß §3 Abs. 10 Satz 3 der Beitragsordnung in Verbindung mit §23 der Satzung der Landesapothekerkammer Hessen amtlich zu veröffentlichen. Ausgefertigt: Frankfurt, den 30. November 2000 Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R. gez. Dr. Gabriele Heller Präsidentin

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