Pharmazeutisches Recht

Hessen: Erstattung von Reisespesen

Änderung der Richtlinien für die Erstattung von Reisespesen und Auslagen (Rili RS) der Landesapothekerkammer Hessen, beschlossen von der Delegiertenversammlung am 14. 11. 1991, veröffentlicht in der PZ Nr. 28/1991. S. 1926/1927, zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 23.11.2000.

Die Richtlinien werden wie folgt geändert:

II. Tagegelder für die Verpflegung

Der Zusatz "Falls während der Sitzungen Verpflegung gewährt wird, werden die Pauschalbeträge nicht gezahlt" wird gestrichen. Stattdessen wird folgender Zusatz eingefügt: Werden die steuerfreien Beträge überschritten, hat der Bezieher die Zahlungen insoweit als steuerpflichtiges Einkommen zu behandeln.

VI.Sonstige Bestimmungen

3) Diese Richtlinien gelten mit Wirkung vom 1.1.2001. Ausgefertigt: Frankfurt am Main, 30. November 2000 Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R. gez. Dr. Gabriele Heller Präsidentin

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