Arzneimittel und Therapie

Atypisches Neuroleptikum: Risperidon auch zur Rezidivprophylaxe

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat jetzt nach einer Information von Janssen-Cilag und Organon die Zulassung des atypischen Neuroleptikums Risperidon (Risperdal) erweitert. Das Anwendungsgebiet umfasst nun auch die Erhaltungstherapie zur Rezidivprophylaxe stabil eingestellter Patienten.

Die Zulassungserweiterung basiert auf den Ergebnissen einer 365 Patienten umfassenden multizentrischen, doppelblinden Langzeitstudie. Die Untersuchung zeigt, dass Risperidon Haloperidol in der Prophylaxe von Rezidiven überlegen ist.

In der Studie wurde als Rezidiv definiert: die erneute Hospitalisierung wegen der Erkrankung, das Wiederauftreten schwerer Krankheitssymptome mit Suizidalität, Selbst- oder Fremdschädigung oder eine deutliche Verschlechterung. Innerhalb des Untersuchungszeitraums von einem Jahr erkrankten 39,9% unter Haloperidol erneut, aber nur 25,4% der Patienten, die Risperidon erhielten (p = 0,002). Dieses Ergebnis wurde auf die gute Verträglichkeit der Risperidonbehandlung zurückgeführt - aufgrund der Medikamentenumstellung kam es auch zu einem Rückgang extrapyramidal-motorischer Symptome in der Risperidongruppe. Nur 1 (0,6%) Patient in der Risperidongruppe gegenüber 5 (2,7%) unter Haloperidol zeigten im Verlauf der Studie (Behandlungszeitraum bis 800 Tage) Zeichen einer tardiven Dyskinesie. Diese Werte spiegeln ein deutlich vorteilhafteres Nebenwirkungsprofil als die Vergleichssubstanz wider. Darüber hinaus konnte eine Wirksamkeit von Risperidon in der Behandlung der Positiv- und Negativsymptomatik gezeigt werden.

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