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AK Schleswig-Holstein: Internet, Praxisnetze und QMS-Satzung

Die Schleswig-Holsteinische Kammerversammlung verabschiedete auf ihrer jüngsten Sitzung am 15. November in Kiel die QMS-Satzung für die Zertifizierung durch die Kammer. Darüber hinaus war die Versammlung durch den Bericht des Präsidenten Ernst-Heinrich Wehle und einige Regularien geprägt.

In seinem Bericht vermittelte Wehle hauptsächlich eine Nachlese des Deutschen Apothekertages in Köln. Er wies insbesondere auf den Kontrast zwischen den Äußerungen der nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerin Birgit Fischer (SPD) und der Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) zur Internet-Problematik hin. Die Bundesministerin sei desinformiert und ohne Prinzipien aufgetreten, was ihn betroffen gemacht habe. Für Wehle ist die Bestellung über das Internet mit Bestellungen per Fax oder Telefon gleichzusetzen, d.h. der Versand ist nur im begründeten Einzelfall möglich.

Internet bleibt ein Thema

Zwischen dem Internet-gestützten Versandhandel und dem in jüngster Zeit problematisierten Versand in Justizvollzugsanstalten besteht nach Auffassung von Wehle kein unmittelbarer Zusammenhang. Denn die Strafgefangenen können naturgemäß keine Apotheke aufsuchen. So sei irgendeine Form des Versandhandels hier unausweichlich. Nur über die Entfernung zwischen der versendenden Apotheke und der Justizvollzugsanstalt könne gestritten werden.

Daher könne der Versand an Justizvollzugsanstalten nicht auf die allgemeine Bevölkerung übertragen werden und auch nicht die Tür für den allgemeinen Internet-Versandhandel öffnen. Eine wesentlich größere Gefahr gehe dagegen von ausländischen Internet-Apotheken wie DocMorris aus, die sich zum Teil auf finanzkräftige Geldgeber in Deutschland stützen, die mit großen Investitionen neue Geschäftsmodelle erproben.

Ärzte tragen Schuld am Arzneimüll

Zur Diskussion um die Abgabe von Altarzneimitteln durch einen westfälischen Arzt empfahl Wehle, auf die offensichtlich falschen Verordnungen vieler Ärzte aufmerksam zu machen. Denn die falsch ausgewählten Packungsgrößen würden den Anlass zur Entstehung des Arzneimittelmülls geben. Forderungen ärztlicher Organisationen nach dem Dispensierrecht müsse entschieden entgegen getreten werden.

ABDA-Wahlen

Mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen bei der ABDA erläuterte Wehle die geänderten Stimmenverhältnisse. Auf Initiative Brandenburgs sei eine moderate Reform zu Gunsten der kleineren Länder erfolgt. Schleswig-Holstein habe daraufhin einen Stimmenanteil von 4,8% statt der bisherigen 4%. Während bisher die vier größten Länder die Mehrheit bildeten, gelte dies nun für die sechs größten Länder.

Wie sich Netze entwickeln

Zur integrierten Versorgung bestätigte Wehle die Absicht der Regierung, zwischen der ambulanten und der stationären eine dritte Form der Regelversorgung zu etablieren. Doch blieben dabei die Patienten in Orten ohne ein solches Angebot auf der Strecke. Im Rahmen der Diskussion wurde aus den verschiedenen Netzen in Schleswig-Holstein die Erfahrung berichtet, dass diese zunächst meist Erfolge verzeichnen können. Denn die verbesserte Notdienstbereitschaft der Ärzte vermindere die Zahl der Selbsteinweisungen. Außerdem würden zu Beginn verschiedene Interessengruppen in die Netze investieren. Doch sobald diese zusätzliche Finanzierung entfalle, schwinde das Interesse der Beteiligten und damit der Erfolg. In diesem Zusammenhang wurde auch berichtet, dass die Einführung und Organisation der Netze durch privatwirtschaftliche Unternehmen erfolgt, an denen große Versicherungen beteiligt sind, die hierbei Gewinne erwarten.

Anspruchsvolle QMS-Satzung verabschiedet

Einen weiteren wichtigen Tagesordnungspunkt bildete der Haushalt für 2001, der einstimmig beschlossen wurde. Erhöhungen des Haushalts beruhen unter anderem auf dem QMS-Projekt, z.B. für die geplante Zertifizierung der Fortbildungsakademie der Kammer. Weitere QMS-bedingte Kostenpositionen stellen nur eine Vorfinanzierung dar, die durch spätere Einnahmen ausgeglichen werden soll. Anschließend wurde die QMS-Satzung ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung verabschiedet. Die Satzung war bereits in vorangegangenen Kammerversammlungen ausführlich diskutiert worden. So kamen noch einige technische Detailfragen, aber keine grundsätzlichen Vorbehalte mehr zur Sprache.

Wehle hob das schleswig-holsteinische QMS-Projekt als sehr anspruchsvoll hervor. Die Satzung orientiere sich am bundeseinheitlichen ABDA-Entwurf, doch gebe es zwischen den einzelnen Kammern erhebliche Unterschiede, z.B. bei den Anforderungen an die Auditoren. Die Kammer Schleswig-Holstein berücksichtige neben den apothekenspezifischen Inhalten auch die Norm DIN EN ISO 9001. Schleswig-Holstein hängt nach Wehles Einschätzung "die Latte hoch, hoffentlich nicht zu hoch." Dabei seien manche Ansprüche noch theoretisch, da die Schulungen der ersten Teilnehmerapotheken noch andauern. Bisher sind 60 Apotheken im Schulungsverfahren, ein weiterer Kurs mit bis zu 15 Apotheken sei in Planung.

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