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Internet-Apotheke: Einstweilige Verfügung gegen 0800DocMorris

NEUSS (diz/ga). Die Gehe Pharma Handel GmbH hat am 19. Oktober beim Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung erwirkt, durch die es dem hinter der niederländischen Internetapotheke DocMorris stehenden Unternehmen 0800DocMorris N. V. verboten wird, apothekenpflichtige Arzneimittel gewerbsmäßig im Wege des Versandhandels von ihrem Lager in Neuss an Endabnehmer zu versenden.

Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde DocMorris ein Ordnungsgeld von bis zu 500 000 DM und Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht. Wie aus einer Presseinformation der Gehe hervorgeht, wurde die einstweilige Verfügung dem DocMorris-Vorstandsmitglied Jacques Waterval am 6. November 2000 auf einer Veranstaltung in Deutschland zugestellt. Das gerichtliche Verbot wurde mit dieser Zustellung wirksam. Damit sei ab sofort dem Versandhandel apothekenpflichtiger Arzneimittel durch DocMorris in Deutschland ein Riegel vorgeschoben, so Gehe. Der Beschluss des Landgerichts Stuttgart sei die erste gerichtliche Entscheidung gegen DocMorris, die vollzogen wurde. Die einstweilige Verfügung sei ohne vorherige Anhörung erlassen worden und sei eine vorläufige, keine endgültige Regelung, gegen die DocMorris die üblichen Rechtsbehelfe einlegen könne.

Gehe sieht sich hiermit in ihrer aktiven Abwehr des illegalen Versandhandels apothekenpflichtiger Arzneimittel bestätigt. Im Sinne einer umfassenden und verlässlichen Arzneimittelsicherheit unterstützt Gehe nach eigenen Angaben einerseits die Initiative der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, die unter www.medikamenteninformation.de im Internet zu finden ist. Andererseits sei Gehe Marktführer im brancheninternen Internet mit b2b-Diensten (www.gehe-point.de mit über 4500 Anwendern) und mit b2c-Diensten (mit über 700 individuellen Apotheken-Homepages unter der zentralen Site www.apotheke.com).

Noch in diesem Jahr beabsichtigt Gehe unter apotheke.com die größte branchen-exklusive Initiative für Apotheken im Internet zu starten. Ziel dieser ersten Stufe sei die qualitative Präsentation aller deutschen Apotheken und damit die erste gemeinsame Antwort auf die gegebenen Herausforderungen. Weitere Ausbaustufen sollen Anfang 2001 folgen.

Die GEHE Pharma Handel GmbH hat am 19. Oktober beim Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung erwirkt, durch die es dem hinter der niederländischen Internetapotheke DocMorris stehenden Unternehmen 0800DocMorris N. V. verboten wird, apothekenpflichtige Arzneimittel gewerbsmäßig im Wege des Versandhandels von ihrem Lager in Neuss an Endabnehmer zu versenden. 

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