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Bundesregierung: Gegen Missstände in Pflegeheimen

BONN (im). Die Bundesregierung will gegen Missstände in Pflegeheimen stärker vorgehen. Das Kabinett von Kanzler Gerhard Schröder hat zu diesem Zweck am 1. November in Berlin den Entwurf zweier Gesetze - das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz und das Heimgesetz - verabschiedet. Kurzfristig soll es darüber hinaus einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Pflegeleistungen für Demenzkranke geben. Die gesetzlichen Pflegekassen haben diese Initiativen unterdessen begrüßt.

Konkret sollen durch die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Verzahnung mit dem Heimgesetz verbessert werden, so Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90 / Die Grünen). Die Prüfrechte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) werden demnach abgesichert. Dessen Mitarbeiter dürfen auch künftig tagsüber unangemeldet in die Heime gehen, nachts kontrollieren sowie Wohnräume in den Pflegeeinrichtungen aufsuchen - letzteres allerdings nur mit Zustimmung des Bewohners oder bei Vorhandensein einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Insgesamt soll nach den übereinstimmenden Worten der Bundesgesundheitsministerin und der Familienministerin Christine Bergmann die Qualität in Pflegeheimen verbessert werden. Durch die Einführung des Pflegeheimvergleichs und die Verpflichtung der Träger, in Zukunft Kosten detailliert anzugeben, soll das Sichten verschiedener Angebote erleichtert werden.

Pflegekassen: Selbstverwaltung nicht schwächen

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Pflegekassen haben unterdessen die Initiative der Bundesregierung begrüßt. Ihrer Information zufolge wollte das Bundesministerium für Gesundheit zunächst die Prüfrechte des MDK einschränken, ließ dann jedoch von dem Vorhaben ab. Als wirksame externe Maßnahmen seien die unangemeldeten Prüfungen tagsüber nötig, meinen die Pflegekassen.

Als problematisch bewerteten sie jedoch, dass künftig die Bundesregierung per Rechtsverordnung Vorschriften zur Qualitätssicherung in der Pflege erlassen soll. Sie befürchten negative Auswirkungen auf andere Bereiche wie zum Beispiel bei den Festbeträgen für Arzneimittel. Die Tätigkeit der Selbstverwaltung dürfe nicht vorschnell durch staatliche Regulierung ersetzt werden. Die klare Kompetenzverteilung zwischen staatlicher Heimaufsicht und Pflegeversicherung in der Hand der Selbstverwaltung müsse beibehalten werden, vertreten die Pflegekassen.

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