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Neues Positionspapier: Vorpreschen der Klinik

Bonn (im). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft will stark erweiterte Befugnisse von Klinikapotheken verbunden mit einer neuen Vergütung der Arzneikosten. Die bisherige Trennung in Krankenhausapotheken einerseits und Offizinen andererseits sei "in hohem Maße künstlich", heißt es im jüngsten, für die Offizinen brisanten Positionspapier der DKG vom 21. September, das in diesen Tagen vorgestellt wird.

Die Beschränkung der Arzneimittelabgabe durch Krankenhausapotheken auf stationär behandelte und ambulant operierte Patienten widerspreche dem Ziel einer besseren Verzahnung der Gesundheitsversorgung, heißt es darin. Für die deutlich erweiterte Arzneimittelabgabe durch Klinikapotheken müsse das Apothekengesetz entsprechend geändert werden. "Dabei ist auch die Vergütung der Kosten für Arzneimittel in § 120 Sozialgesetzbuch V entsprechend neu zu regeln", so die Forderung der DKG, der Vertretung der rund 2200 Kliniken in Deutschland. Dieser Paragraph regelt die Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen.

Nachteil für Patienten?

Als Grund wird die erhebliche Benachteiligung zum Beispiel von chronisch Kranken wie HIV- oder Mukoviszidosekranken oder onkologischen Patienten angeführt, welche zur Zeit häufig zwischen stationärer, ambulant am Krankenhaus erbrachter Therapie und der Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt wechseln müssten. Um ihnen zu helfen, solle die Arzneimittelabgabe auch an Ambulanzen in den Räumen der Klinik ermöglicht werden.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ABDA, hat wiederholt den Konsens zwischen ABDA und Klinikapothekervereinigung ADKA so erläutert, dass mit einer künftigen Neuregelung Krankenhausapotheken Arzneimittel nur zur unmittelbaren Anwendung am Patienten in der Ambulanz, an ambulant behandelnde Kliniker oder bei stationsersetzenden Maßnahmen (ambulantes Operieren) abgeben sollten.

Die DKG fordert im Zusammenhang mit ihrem Vorstoß auch neue Vergütungsregelungen für Arzneimittel. Dies habe man bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform 2000 vorgeschlagen. Verwiesen wird zudem auf ein früheres Positionspapier von August 2000, in dem die DKG selbst die Arzneiversorgung von Pflegeeinrichtungen sowie bessere Möglichkeiten bei der Mitversorgung anderer Krankenhäuser fordert.

Sehr weitgehend ist die Forderung, Krankenhausapotheken eine aktive Rolle bei der neuen integrierten Versorgung- etwa Arztnetzen - zuzuweisen, wenn das eigene Krankenhaus beteiligt sei. Dies wird als Perspektive bezeichnet. Verständlich wird der Vorstoß der Kliniken durch das von ihnen selbst formulierte Ziel, sich zu integrierten Dienstleistungszentren wandeln zu wollen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft will stark erweiterte Befugnisse von Klinikapotheken verbunden mit einer neuen Vergütung der Arzneikosten. Die bisherige Trennung in Krankenhausapotheken einerseits und Offizinen andererseits sei "in hohem Maße künstlich", heißt es im jüngsten, für die Offizinen brisanten Positionspapier der DKG vom 21. September, das in diesen Tagen vorgestellt wird.

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