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Gesetzentwurf: Baustein für elektronisches Rezept

BONN (im). Ein weiterer Schritt zum elektronischen Rezept ist in der vergangenen Woche erfolgt. Das Kabinett von Bundeskanzler Gerhard Schröder hat den Gesetzentwurf zu den Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen verabschiedet.

Für das Gesundheitswesen ist die Aktualisierung des Gesetzes zur digitalen Signatur ein wichtiger Baustein, unabhängig davon, ob in der Zukunft Rezepte - statt auf Papier ausgedruckt - auf Chipkarten gespeichert oder direkt mittels Datenleitungen übermittelt werden. Die Vorschriften sind Grundlage für die Health Professional Cards (elektronische Heilberufsausweise). Mit diesen kann künftig die Identifizierung von Apothekern oder Ärzten sowie deren rechtsgültige Signatur - anstelle der handschriftlichen Unterzeichnung - vorgenommen werden (Verschlüsselung etwa von Rezepten durch den Sender und die Entschlüsselung durch den Empfänger). Die Vorschriften wurden in enger Zusammenarbeit des Bundesgesundheitsministeriums mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) entwickelt.

Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Sicherheitsinfrastruktur für qualifizierte elektronische Signaturen soll es ermöglichen, im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr Urheber und Integrität von Daten zuverlässig festzustellen.

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