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Bundesgesundheitsministerium: Neues Infektionsschutzgesetz

BONN. Das Auftreten neuer Infektionen, die Anpassung von Krankheitserregern und die mit der Globalisierung verbundene Konfrontation mit Erkrankungen, die in Deutschland vormals nicht bekannt waren, zeigen nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums, wie wichtig es ist, ein Infektionsschutzgesetz zu schaffen, das den Anforderungen der Zeit gereicht wird.

Die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes vorgesehene Schaffung eines epidemiologischen Koordinierungszentrums beim Robert-Koch-Institut zur Beratung und Unterstützung der Bundesländer bei der Abwehr von Krankheitsgefahren dient diesem Zweck, heißt es in einer Pressemitteilung vom 19. Januar. Darüber hinaus werde das Institut in die europäischen und globalen infektionsepidemiologischen Früherkennungs- und Informationsnetzwerke eingebunden sein. Denn schnelle und kurze Wege sei für das Erkennen und Bekämpfen von Krankheiten unerlässlich.

Mit dem neuen Gesetz sollen die Möglichkeiten der Labordiagnostik effektiver genutzt und die Verzahnung von Arzt, Öffentlichen Gesundheitsdiensten und der Wissenschaft zur Verbesserung des Infektionsschutzes der gesamten Bevölkerung verstärkt werden. Das gesamte, unter anderem aus den 50er und 60er Jahren stammende Seuchenrecht wird novelliert und ein modernes Infektionsschutzgesetz geschaffen, das voraussichtlich Ende des Jahres in Kraft treten wird. Die Neuregelung des Gesetzes ist zur Verbesserung des Schutzes der Menschen vor Infektionskrankheiten notwendig. Mit dem Gesetz soll die Vorbeugung, die frühzeitige Erkennung und die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten verbessert werden. Die Zusammenarbeit von Ärzten, Krankenhäusern und Gesundheitsbehörden soll unterstützt werden. Das gesamte Meldewesen wird neu strukturiert und den modernen Erfordernissen angepasst.

Das gesamte, unter anderem aus den 50er und 60er Jahren stammende Seuchenrecht wird novelliert und ein modernes Infektionsschutzgesetz geschaffen,das voraussichtlich schon Ende dieses Jahres in Kraft treten wird. Dies teilt das Bundesgesundheitsministerium in einer Presseinformation vom 19. Januar mit. Mit dem Gesetz soll die Vorbeugung, die frühzeitige Erkennung und die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten verbessert werden.

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