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Konzept für Dienstrechtsreform an Hochschulen: Juniorprofessur und Besoldung

BERLIN (bmbf). Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, hat am 21. September ihr Konzept für die Reform des Dienstrechts an den Hochschulen in Berlin vorgestellt. "Damit wollen wir die Leistungsfähigkeit und Innovationsfähigkeit unserer Hochschulen stärken", erklärte Bulmahn.

Habilitation abschaffen

Es sei dringend notwendig, endlich das Dienstrecht aus dem letzten Jahrhundert aufzukündigen. Die Zeit sei reif, und der jetzt stattfindende Generationswechsel an den Hochschulen müsse genutzt werden. Mit der Einführung einer Juniorprofessur solle erreicht werden, dass junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer kreativsten Phase mit Ende 20 und Anfang 30 selbständig und unabhängig lehren und forschen können. "Wir können es uns nicht länger leisten, dass die besten Köpfe ins Ausland abwandern, weil sie dort bessere Bedingungen vorfinden", sagte Bulmahn. Die Dienstrechtsreform sieht darüber hinaus die Abschaffung der Habilitation vor.

Leistung soll sich lohnen

Ein weiterer Kernpunkt der Dienstrechtsreform, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll, ist die Einführung von Leistungskriterien bei der Besoldung von Professorinnen und Professoren. Neben der Juniorprofessur (W1), die an den Universitäten eingeführt werden soll, wird es nach den Vorstellungen Bulmahns künftig für Professoren zwei Besoldungsstufen (W2 und W3) sowohl an Fachhochschulen als auch an Universitäten geben. Für die Besoldung von Professoren in der neuen Besoldungsgruppe W2 stehen im Durchschnitt rund 9000 Mark zur Verfügung. Die Professoren in der Besoldungsgruppe W3 können künftig im Durchschnitt rund 11.600 Mark verdienen. Das entspricht in etwa dem Durchschnitt in den bisherigen Besoldungsgruppen von C2-, C3- und C4-Professoren. Zu dem Mindestgehalt von 7000 Mark (W2) und 8500 Mark (W3) wird ein variabler Gehaltsbestandteil angerechnet, der sich aus der Bewertung von Leistung in Lehre und Forschung oder der Studienbetreuung zusammensetzt. Darüber hinaus kann es zusätzlich eine Funktionszulage geben. Mit der von Bulmahn vorgeschlagenen Besoldungsstruktur sieht die Bundesministerin eine deutliche Aufwertung der Fachhochschulen vor.

"Mit dem neuen Dienstrecht setzen wir klar auf Leistung und Engagement", so Bulmahn. Nicht mehr allein das Älterwerden soll in Zukunft das Gehalt der Hochschullehrer bestimmen, sondern auch ihre exzellente Arbeit. Die bisherige Leistungskomponente - nämlich die Gehaltssteigerung über einen Ruf - sei zu wenig, um durchgängig gute Leistung zu bringen.

Empfehlungen der Expertenkommission umgesetzt

Bulmahn hatte vor einem Jahr eine Expertenkommission eingesetzt, um Empfehlungen für eine Hochschuldienstrechtsreform zu erarbeiten. Im Frühjahr dieses Jahres hatte die Expertenkommission ihre Vorschläge vorgelegt. Das jetzige Konzept Bulmahns für ein neues Hochschuldienstrecht knüpft an die Empfehlungen der Expertenkommission vom April 2000 an. Für das neue Dienstrecht müsse das Hochschulrahmengesetz und das Besoldungsrecht geändert werden. Abschließend erklärte Bulmahn: "Die Reform des Dienstrechts und des Besoldungsrechts ist ein wesentlicher Teil der Gesamtreform der deutschen Hochschulen." Zu der Gesamtreform gehöre ebenso die Neugestaltung der Studiengänge, die Einführung einer leistungsorientierten Hochschulfinanzierung und die Bewertung der Leistungen in Forschung und Lehre. Ein modernes Hochschulmanagement und die zunehmende Einführung international vergleichbarer Abschlussgrade wie Bachelor und Master würden darüber hinaus "unsere Hochschulen fit machen für die Zukunft."

Wer sich über Details des Hochschuldienstrechts für das 21. Jahrhundert informieren möchte, findet weitere Hinweise im Internet unter http://www.bmbf.de/presse01/223.html

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