BVA-Info

Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit geplant

Der BVA (Bundesverband der Angestellten in Apotheken) begrüßt die neuen Teilzeitregelungen im Gesetzentwurf, den das Bundesministerium für Arbeit am 11.September veröffentlicht hat. Angestellte, die mehr als sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt waren, sollen künftig einen Anspruch auf kürzere Arbeitszeit haben, wenn keine "dringenden betrieblichen Gründe" dem entgegenstehen. Ihren Wunsch müssen ArbeitnehmerInnen mindestens drei Monate im Voraus anmelden.

Das neue Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge soll am 1. Januar 2001 in Kraft treten. Damit werden europäische Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Noch in diesem Monat soll der Entwurf dem Bundeskabinett vorgelegt werden.

"Ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit vergrößert die beruflichen Chancen von Frauen", sagte die BVA-Vorsitzende Monika Oppenkowski. Berufstätige mit Teilzeitstellen können ihre familiären Aufgaben leichter mit der Arbeit vereinbaren. Auch der Wiedereinstieg von Frauen (und Männern) nach dem Erziehungsurlaub wird verbessert.

Schutz vor Schlechterstellung und Kündigung

Der BVA befürwortet auch die weiteren Neuregelungen zur Teilzeitarbeit: So sollen das Arbeitsentgelt und sonstige geldwerte Leistungen zumindest anteilig gezahlt werden. Ferner ist ein Kündigungsschutz vorgesehen, wenn Arbeitnehmer es ablehnen, von einer Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle zu wechseln oder umgekehrt.

Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf Aus- und Weiterbildung, wenn nicht dringende betriebliche Gründe oder vorrangige Wünsche anderer Beschäftigter dem entgegenstehen.

Soll ein Vollarbeitsplatz neu besetzt werden, so müssen Teilzeitbeschäftigte, die zu ihrer früheren Arbeitszeit zurückkehren wollen, vorrangig berücksichtigt werden. Freie Arbeitsplätze müssen künftig auch als Teilzeitarbeitsplätze ausgeschrieben werden, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Außerdem müssen Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat sowie Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit verändern wollen, über Teilzeitstellen informieren.

Apothekenangestellte: Die meisten arbeiten Teilzeit

Gerade im Apothekenbereich spielt Teilzeitarbeit eine große Rolle. Über die Hälfte aller Apothekenangestellten arbeitet heute weniger als 35 Stunden in der Woche. 1998 waren im Westen 61% der Approbierten in Teilzeitstellen beschäftigt sowie 46% der PTA und 55% der PKA. In den neuen Bundesländern war der Anteil teilzeitarbeitender Approbierter mit 73% sogar noch höher. 47% der Pharmazieingenieure und PTA sowie 63% der PKA im Osten arbeiten Teilzeit. Jede zehnte Apothekenangestellte arbeitete 1998 unter 20 Wochenstunden, 3,5% sogar unter zehn Stunden.

Betrachtet man die Beschäftigten aller Branchen, so gab es 1999 in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes eine Teilzeitquote von 19,5%. Das entspricht einer Zahl von 6,3 Millionen Teilzeitbeschäftigten. 87% davon waren Frauen.

Befristete Arbeitsverträge

Bei den Neuregelungen über die befristeten Arbeitsverträge sieht der BVA erst einen Schritt in die richtige Richtung. Künftig sollen befristete Verträge ohne sachlichen Grund nur noch bei Neueinstellungen zulässig sein. Damit will Bundesarbeitsminister Walter Riester den Abschluss von Kettenverträgen in Zukunft verhindern. "Weil der Gesetzentwurf aber wie bisher eine grundlose Befristung für zwei Jahre ermöglicht, können Arbeitgeber nach wie vor die Probezeit faktisch auf 24 Monate ausdehnen", so Monika Oppenkowski. "Hier wünschen wir uns eine arbeitnehmerfreundliche Nachbesserung."

Zu begrüßen ist dagegen der Anspruch auf zumindest anteilige finanzielle Leistungen und auf eine angemessene Aus- und Weiterbildung für befristet Beschäftigte. Wenn freie Vollzeitarbeitsplätze zu besetzen sind, muss der Arbeitgeber dies künftig den befristet Beschäftigten mitteilen.

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