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Neue Negativliste: Ausschluss unwirtschaftlicher Arzneimittel

BONN (im). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat vor wenigen Tagen den seit längerem erwarteten Entwurf der neuen Negativliste für Arzneimittel, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, dem Bundesrat zugeleitet. Bisher nicht berücksichtigte Negativmonographien sind nun eingearbeitet worden. Das Ministerium schätzt die Einsparungen dadurch auf rund 360 Millionen Mark jährlich.

Neue Negativliste

Mit der Liste werden unwirtschaftliche Arzneimittel (nach § 34 Abs. 3 SGB V) von der Erstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen. Zwei Anlagen werden aktualisiert. Zum einen wird die Auflistung der chemisch definierten Wirkstoffe, die in fixen Kombinationen oder mit bestimmten Kombinationspartnern unwirtschaftlich sind, zusammengefasst. Sie enthält künftig zwölf Positionen.

Darüber hinaus wird die Anlage der chemisch definierten Stoffe (Anlage 2) neu gefasst, da Negativmonographien berücksichtigt wurden. Wie das BMG in der Begründung zur Verordnung schreibt, hatte die fünfte Novelle des Arzneimittelgesetzes die Arbeit der Aufbereitungskommissionen gestoppt.

Zwischen der letzten Negativliste von 1991 und dem Inkrafttreten der 5. AMG-Novelle Oktober 1994 waren jedoch mehr als 400 Monographien über Arzneistoffe oder Kombinationen daraus mit nicht nachgewiesener therapeutischer Wirksamkeit im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Mit der jetzt vorgelegten Liste werde die bisherige Anlage 2 abschließend neu gefasst, heißt es.

Mit einer Liste von Fertigarzneimitteln, die nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig sind, weil sie wegen vorhandener Negativmonographien nicht den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes entsprechen, ergebe sich ein Einsparpotenzial für die GKV in Höhe von 360 Millionen Mark. Dieser Betrag könnte sich durch Substitution der Ärzte durch andere Mittel verringern, schätzt das Ministerium. Die Umsatzeinbußen für die betroffenen pharmazeutischen Unternehmen schätzt das Haus von Ministerin Andrea Fischer auf rund 200 Millionen Mark pro Jahr, auf den Handel entfielen etwa 160 Millionen Mark jährlich. Angesichts der vergleichsweise geringen wirtschaftlichen Auswirkungen sei nicht mit Auswirkungen auf das Preisniveau zu rechnen. Darüber hinaus ist die Berlin-Klausel gestrichen worden, die mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten hinfällig geworden war.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat vor wenigen Tagen den seit längerem erwarteten Entwurf der neuen Negativliste für Arzneimittel, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, dem Bundesrat zugeleitet. Bisher nicht berücksichtigte Negativmonographien sind nun eingearbeitet worden. Das Ministerium schätzt die Einsparungen dadurch auf rund 360 Millionen Mark jährlich. 

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