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Als die Festbeträge mit dem Gesundheitsreformgesetz am 1. Januar 1989 eingeführt wurden und dann nach und nach in Gang kamen, waren sie bereits heftig umkämpft. Sie brachten und bringen den Pharmaherstellern und den Apotheken jedes Jahr Millionen Verluste - und den Krankenkassen Millionen Einsparungen. Nach fast zwölf Jahren "Festbetragsfestsetzungsgeschichte" lässt sich sagen, dass Festbeträge den deutschen Pharmamarkt fest im Griff haben. Jede Firma, insbesondere jeder Generikahersteller muss sich mit ihnen auseinandersetzen und kommt kaum umhin, sich an ihnen zu orientieren. Es gibt nur noch wenige Präparate, die über einem Festbetrag liegen und bei denen der Patient aus eigener Tasche den Differenzbetrag zwischen Arzneimittelpreis und Festbetrag hinzuzahlen muss.

Festbeträge für Arzneimittel waren von Anfang an umstritten, ein Zankapfel, doch erst in den letzten Jahren regt sich so richtig Widerstand, der nicht nur den verbalen, sondern auch den juristischen Weg einschlägt. Im Mittelpunkt der Angriffe gegen die Festbeträge steht die Argumentation, dass das derzeitige Verfahren, wie Festbeträge festgesetzt werden, nicht verfassungskonform ist: die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen setzen derzeit alleine die Festbeträge fest. In die Wirtschaft übertragen und einfach ausgedrückt bedeutete dies: derjenige, der eine Ware bezahlt, legt selber fest, wieviel er dafür bereit ist maximal auszugeben.

Mittlerweile haben auch Gerichte festgestellt, dass ein mit den Festbeträgen verbundener Eingriff in die Berufsfreiheit der Arzneimittelhersteller nicht durch eine Körperschaft wie den Krankenkassen vorgenommen werden dürfe. Ein aktuelles Urteil dazu sprach in der vergangenen Woche das Bundessozialgericht. Im konkreten Fall ging es dabei um die Festbeträge für Ovulationshemmer, eine Arzneimittelgruppe, für die es per se überhaupt keine Festbeträge geben dürfe, da diese Arzneimittel in aller Regel nicht zur Behandlung von Krankheiten dienten und damit nicht unter die Leistungspflicht der Krankenkassen fielen. Durch Festbeträge würden zudem überwiegend nur die Verbraucherinnen entlastet, nicht aber die Krankenkassen.

Das Urteil des Bundessozialgericht wird Folgen haben, auch für die Bundesregierung, die bei ihren anstehenden Entscheidungen zum Thema Festbeträge nicht daran vorbei kommen wird. Man wird sich aber nicht zu früh freuen und gar glauben dürfen, dass damit - lassen wir den Sonderfall der Kontrazeptiva außer Betracht - das Ende der Festbeträge eingeläutet ist. Die Regierung wird sich bemühen müssen, ein Verfahren zur Festbetragsfestsetzung zu entwickeln, das verfassungsgemäß ist.

Zum berufspolitischen Zankapfel werden zur Zeit drei "magische" Buchstaben, die für mehr Übersicht und Qualität im Apothekenbetrieb sorgen sollen: QMS. Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker lassen sich bereits in drei Lager aufteilen, nämlich diejenigen, die im Qualitätsmanagement einen Sinn und einen Gewinn für ihre Apotheke sehen, zum Teil schon damit arbeiten oder QMS begrüßen, diejenigen, die QMS vehement ablehnen und es als Abzockerei, Bürokratie und als überflüssig ablehnen, und schließlich diejenigen, die der Diskussion gelassen gegenüber stehen, alles mal auf sich zukommen lassen und abwarten. Seit den ersten QMS-Diskussionen wurde bereits viel dazu geschrieben, erklärt, gedruckt und diskutiert. Die große berufspolitische Richtung von Seiten der ABDA und einzelner Kammern marschiert in Richtung QMS. Es wurden Satzungen, Leitlinien und Handbücher veröffentlicht. Doch noch immer bewegen sich die Diskussionen auf einem Niveau, das verrät, dass man sich mit QMS noch nicht eingehend befasst hat. Wer nach reiflicher Überlegung und Auseinandersetzung mit dem Thema zu der Meinung kommt, dass QMS für seine Apotheke nichts bringt, soll es lassen. Wer sich aber noch nicht schlau gemacht hat, was QMS wirklich will, sollte z. B. aufmerksam seine Fachzeitschrift lesen und sich fundiert informieren. Die Diskussion wird dann sachlicher und konstruktiver, weg vom Zankapfel, vielleicht hin zum goldenen Apfel. Peter Ditzel

Zankäpfel

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