DAZ aktuell

Anhörung eingeleitet – Neue Festbetragsrunde

BONN (im). Trotz verfassungs- und europarechtlicher Bedenken machen die gesetzlichen Krankenkassen mit dem bisherigen Verfahren der Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel weiter.

Sie haben für weitere Erstattungshöchstgrenzen ein Anhörungsverfahren beschlossen, das bis zum 15. September laufen soll. Anschließend wollen die Kassen-Spitzenverbände am 31. Oktober über diese Runde entscheiden, von der sie sich insgesamt Einsparungen in Höhe von 106 Millionen Mark erhoffen.

Vorgeschlagen wurden in der Stufe I (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) erstmals Festbeträge für Amiodaron (gegen Herzrhythmusstörungen), Clodronsäure (tumorbedingte Osteolyse und Hyperkalzämie) sowie für Oxybutynin (Blasenerkrankungen). Darüber hinaus wurden geänderte Festbeträge für das gegen Asthma und Bronchitis eingesetzte Beclometason vorgeschlagen. In der Stufe 2 (pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe) sollen inhalative Glucocorticoide modifizierte Festbeträge erhalten, neue sind erstmals für Prostaglandin-Synthetase-Hemmer geplant.

Insgesamt seien 88 Präparate mit 271 Fertigarzneimittelpackungen betroffen, die rund 5,4 Millionen Verordnungen mit einem Umsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 700 Millionen Mark ausmachten.

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