BVA-Info

Tarifvertrag: Sächsischer Apothekerverband gibt kein Signal für neue Verhandlu

Hundert Tage nach Scheitern der Tarifverhandlungen fordert der Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) den Sächsischen Apothekerverband (SAV) erneut auf, Vorschläge zur Wiederaufnahme der Verhandlungen zu unterbreiten. Seitdem die Verhandlungen um ein neues Tarifmodell im April gescheitert sind, hält der SAV an einem tariflosen Zustand fest. Der BVA warnt davor, die Angestellten weiterhin zu verunsichern. Die ungeklärte Tarifsituation führt zu Motivationsverlusten und schadet damit letztlich den Kunden.

Sachsen ist das einzige Bundesland ohne einen Tarifvertrag für Apotheken. Seit Dezember 1997 bezahlen die Apotheker in den anderen ostdeutschen Bundesländern ihre Angestellten - mit Ausnahme der Pharmazieingenieure - nach bundeseinheitlichem Tarif.

Hohe Umsätze - niedrige Gehälter

Dagegen hat der SAV im März dieses Jahres einen sächsischen Sonderweg vorgeschlagen, der sogar finanzielle Verschlechterungen gegenüber den Tarifen vom Dezember 1997 beinhaltet. Nach Ansicht des BVA sind diese Forderungen unhaltbar, da die ostdeutschen Apotheken 18 Prozent höhere Umsätze erzielten als die westdeutschen Apotheken. So lag der durchschnittliche Umsatz pro Apotheke in den neuen Bundesländern bei 2,7 Mio. Mark, in den alten Bundesländern bei 2,3 Mio. Mark. Noch Ende vergangenen Jahres schien eine Einigung in greifbarer Nähe. BVA und SAV hatten sich auf einen Tarifvertrag geeinigt, der die Höhe der Gehälter nicht allein an die Dienstjahre, sondern an Qualifikationsstufen koppelt. Dieses innovative Tarifsystem hätte jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern finanzielle Anreize für systematische Fortbildungen geboten. Um eine Gehaltsklasse höher eingestuft zu werden, hätten sie 50 Stunden Fortbildung im Jahr nachweisen müssen.

Unhaltbare Zusatzforderungen

Statt sich für den Abschluss des Tarifvertrages auszusprechen, stellte der SAV unhaltbare Zusatzforderungen: Er will die neue Tarifstruktur mit drastischen Rückstufungen verbinden, sofern die Angestellten ein Fortbildungspensum von 25 Stunden pro Jahr nicht erfüllen. Gleichzeitig fordert er, den Bildungsurlaub zu streichen. Ferner will er die Angestellten zu Notdiensten ohne Vergütung verpflichten und die pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten vom Tarifvertrag abkoppeln. Für den BVA und seine sächsischen Mitglieder sind diese Vorschläge unannehmbar. Sie stimmen verbindlichen Fortbildungen im Kern zu, lehnen aber Rückstufungen ab. Aus familiären Gründen oder wegen der weiten Anfahrtswege zu Fortbildungen können nicht alle Angestellten die geforderten Stunden ableisten. Nicht alle sächsischen Apotheker tragen die Haltung des SAV mit. Nach Beobachtungen des BVA orientiert sich etwa die Hälfte der Apotheker an den bundesweit geltenden Tarifen und hat die Gehälter dementsprechend erhöht. Umgekehrt hört der BVA auch von Fällen, in denen die Apotheker willkürlich Gehälter drücken und den Angestellten Informationen über Fortbildungen verweigern. Der BVA appelliert an den SAV, endlich eine einheitliche Lösung zu forcieren.

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