DAZ aktuell

Der Fall Stange: Weitere Beweisanträge verlesen

(vs). Auch am 26. Verhandlungstag an diesem Montag konnte die Beweisaufnahme im Mammutstrafverfahren gegen den Apotheker Stange vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Bielefeld nicht abgeschlossen werden.

Nach der Verlesung weiterer Urkunden durch den Vorsitzenden Richter Schild verlas die Verteidigung Stanges durch den Strafverteidiger Strate aus Hamburg über eine Stunde lang weitere Beweisanträge, die auf die Vernehmung weiterer Zeugen gerichtet war. Strate hält weitere Beweisaufnahmen unter anderem für erforderlich, um die Beeinflussung der bislang bereits vernommenen Zeugen durch die ABDA zu beweisen. Deshalb müssten auch die Herren Dr. Pieck und Tisch von der ABDA zur Vernehmung geladen werden. Das Gericht hatte demgegenüber am vorletzten Verhandlungstermin von der Ladung dieser Herren Abstand genommen. Auch liegt der Verteidigung daran, die wirtschaftliche Bindung der "Stange-Apotheker" zu relativieren, indem sie die wirtschaftliche und soziale Wirklichkeit der selbstständigen Apotheker in Deutschland unter die Lupe nimmt. Zahlreiche Beweisanträge dienten dem Ziel, den wirtschaftlichen Einfluss insbesondere des Arzneimittelgroßhandels auf die Leitung einer Apotheke unter Beweis zu stellen. Hintergrund war ein Artikel aus der Tageszeitung "Die Welt" vom 17. 11. 1996, wonach rund 40% der deutschen Apotheken nicht mehr wirtschaftlich arbeiteten. Die betroffenen Apotheken, so Strate, seien an ihren Großhändler gebunden, der wirtschaftliche Risiken bei Apothekenneugründungen sowie bei in Finanznot befindlichen Apotheken übernehme und Einfluss auf die Führung der betroffenen Apotheken gewinne. Dabei diktiere der Großhandel die Preiskonditionen. Strate: "Die Apotheker hängen am Rabatttropf ihres Lieferanten". Damit geht es der Verteidigung darum darzustellen, dass die wirtschaftliche Bindung der "Stange-Apotheker" erheblich niedriger lag, als es sonst der Wirklichkeit des selbstständigen Apothekenwesens entspricht, zumindest aber kein qualitativer Unterschied zwischen Stange-Apothekern und sonstigen Apothekern besteht. Das Gericht wird voraussichtlich an diesem Donnerstag über die Beweisanträge befinden. Es hat aber bereits angedeutet, dass es voraussichtlich keine Relevanz in den Beweisthemen für die Entscheidungsfindung erblicken kann.

Auch am 26. Verhandlungstag (am 31. Juli) konnte die Beweisaufnahme im Mammutstrafverfahren gegen den Apotheker Stange vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Bielefeld nicht abgeschlossen werden. Nach der Verlesung weiterer Urkunden durch den Vorsitzenden Richter Schild verlas die Verteidigung Stanges durch den Strafverteidiger Strate aus Hamburg über eine Stunde lang weitere Beweisanträge, die auf die Vernehmung weiterer Zeugen gerichtet waren.

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