Berichte

Bayerischer Apothekerverband: Mitgliederversammlung und Neuwahl des Vorstands

Am 15. Juli 2000 fand im Holiday Inn in München-Unterhaching die Mitgliederversammlung des Bayerischen Apothekerverbands (BAV), verbunden mit der alle vier Jahre fälligen Wahl des Vorstandes, statt. Der alte Vorstand stellte sich mit einer Ausnahme zur Wiederwahl. Neu gewählt wurden als Beisitzer die Herren Kammermeier, Regensburg, und Benkert, Mammendorf.

Gute Verträge mit den Primärkassen

Vorsitzender Gerhard Reichert begann seinen Rechenschaftsbericht mit der Feststellung, dass keinen 14 Tage vergehen, in denen nicht neue Angriffe auf unseren Berufsstand bekannt werden. Hauptvorwurf: Wir sind zu teuer. Wer gute Beratung haben will, wer bestes Fachwissen abfordern will, der muss natürlich auch qualifiziertes Personal bezahlen, das diese Qualifikation mit sich bringt. Zu glauben, höchstes Fachwissen zum Nulltarif zu bekommen, das ist Wunschdenken und traumtänzerisch. Die Diskussion um das Dispensierrecht der Ärzte ist wieder ausgebrochen. Die Diskussion um Fremd- und Mehrbesitz, die Debatte um Versandhandel, all dies steht wieder auf der Tagesordnung. Der BAV steht natürlich zur Abwehr bereit. Schon mit ein wenig Stolz erwähnte Reichert einige Highlights, wo Angriffe auf den Apothekerstand in der Vergangenheit abgewehrt wurden. Man hat nicht gezögert, gegen die gesetzlichen Krankenkassen zu prozessieren hinsichtlich der Festbeträge im Bereich der Inkontinenz, und man hat obsiegt. Als einziger Landesverband hat man im Bereich der schweren Inkontinenz zumindest mit den Primärkassen Verträge schließen können, die auch tatsächlich kostendeckend sind und einen Kostendeckungsbeitrag abwerfen. Bei der rot-grünen Gesundheitsreform wurde das Schlimmste verhindert. Man hat in Bayern zusammen mit den anderen Heilberufen das Bündnis für Gesundheit gegründet. Kammerpräsident Metzger und er waren mit die Allerersten, die den Gedanken erwogen haben, in der Gemeinsamkeit so stark zu sein, dass die Politik die Apotheker nicht ignorieren kann. Wenn heute das Bündnis für Gesundheit ein politischer Machtfaktor ist, der von der Politik nicht überhört wird, der bei Gesetzesvorhaben gefragt wird, dann ist es dieser Aktivität zu verdanken, und nicht zuletzt den Vereinsmitgliedern, die geholfen haben, machtvoll zu demonstrieren, dass die Heilberufe keine Papiertiger sind. Reichert erinnerte an die eindrucksvolle Demonstration in München gegen die rot-grüne Gesundheitsreform.

Erstmals Honorar für Apotheker

Große Anstrengungen wurden unternommen, um die Arzneimittelpreisverordnung zu verteidigen, sei es im Kampf gegen die Pool-Bewegung, die durch allzu offensichtliches Gewinnmaximieren unsere staatliche Preisbindung bei Arzneimitteln gefährdet hat, oder bei der Bekämpfung von grauer Ware, die aus Krankenhäusern in den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken kommt. Es wurde Konsens mit der Industrie gesucht, nicht zuletzt in der Organisation eines gemeinsamen Selbstmedikationskongresses und Warenlager-Wertverlust-Ausgleichsmodellen. Und man ist derzeit gerade dabei, mit der Invade-Studie in Ebersberg eines der großen Flächenforschungsprojekte zu unterstützen. Hier geht es darum, dass an bis zu 12000 Patienten bewiesen werden soll, dass durch den Einsatz von Lipidsenkern das Schlaganfall- und Demenzrisiko gemildert werden kann. Bundesweit wurde erstmals erreicht, dass die apothekerliche Leistung bei einem derartigen Versuch auch honoriert wird. Erstmals werden die von der Industrie zur Verfügung gestellten Arzneimittel den Apothekern kostenlos überlassen, und der Apotheker erhält hierfür pro Abgabe ein Honorar von immerhin DM 9,- plus Mwst.

Versandapotheke, Reimporte, Hilfsmittel

Heute ist man in der Pflicht, sich gegen die erste Versandapotheke zu wehren, die in Deutschland im Internet für sich wirbt, gegen den Kollegen Jacques Waterval aus Kerkrade in Holland. Heute muss ein Abwehrkampf gegen die Krankenkassen geführt werden, die den Bundesrahmenvertrag nach §155, 129 SGBV gekündigt haben und wesentliche Verschlechterungen bei der Abgabe von Importarzneimitteln durchsetzen möchten. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass die Beweislastumkehr von den Apothekern gefordert wird, ob denn ein importiertes Arzneimittel auf dem Markt zu bekommen ist oder nicht. Auf ein derartiges Prozedere kann man sich unter gar keinen Umständen einlassen. Der BAV kämpft derzeit um einen VDAK-Vertrag im Bereich der Hilfsmittel. Der alte Vertrag wurde vom VDAK gekündigt. Es wird ein sehr schwieriger Vertrag, nachdem auf diesem Sektor andere Marktanbieter auftreten, die bedingt durch andere Strukturen und wesentlich billigeres Personal, im Wettbewerb scheinbare Vorteile haben. Unverkennbar wollen die Ersatzkassen ihre Marktmacht nützen. Mit viel Aufwand und Mühe wurde ein eigener Regionalvertrag mit den Primärkassen in Bayern abgeschlossen und zum 1. Juli in Kraft gesetzt. Nach Meinung Reicherts ist dieser Vertrag bezüglich Impfstoffaufschlägen, Diätprodukten, Infusionen bis 500 ml und Aufschlägen für nicht apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf einer der besten in der Bundesrepublik.

Pressearbeit

So wichtig wie die politischen Tätigkeiten und wirtschaftlichen Tätigkeiten ist aber auch der Auftritt bei der Presse. In den letzten Jahren wurde mit dem Medienbüro Müller-Bringmann eine Kooperation geschlossen, die beweist, wie es möglich ist, in einer Zeit, in der nur Sensationen in die Presse kommen, trotzdem einen großen Stapel Artikel, vor allem in der Regionalpresse, unterzubringen. Erst vor wenigen Tagen wurde mit dem Bündnis für Gesundheit gemeinsam eine Pressekonferenz abgehalten. Man konnte darlegen, welche Mängel es derzeit bei der Arzneimittelversorgung durch die Budgets gibt und wie wenig innovativ sehr wichtige Produkte derzeit erst eingesetzt werden können, während teilweise billige Uraltprodukte über die Hälfte des Verordnungsvolumens ausmachen.

PTA-Lehranstalten saniert

Hatte man vor vier Jahren noch eine tickende Bombe vor sich, eine Schulorganistion, die Jahr für Jahr 1Mio. DM Verluste bescherte und deren Schuldenberg immer größer wurde, so steht heute ein Unternehmen da, das derzeit zumindest kaum Zuschüsse benötigt und auf absehbare Zeit winterfest ist. Mit diesen sanierten PTA-Lehranstalten sollte es möglich sein, über viele Jahre hinweg hochqualifizierte PTAs auszubilden und die Existenz dieser Schulen zu sichern und damit auch die Arbeitsplätze der Lehrkräften. Den letzteren gilt ganz besonderer Dank. Die Sanierung der PTA-Lehranstalten musste natürlich bezahlt werden, und ein großer Teil dieser Sanierung ging zu Lasten der Lehrkräfte dieser Schulen.

Künftige Schwerpunkte

Natürlich wird das Vertragswesen auch weiterhin einer der Schwerpunkte sein. Des Weiteren aber gilt es, neue Gefahren abzuwehren. Vom Versandhandel wurde bereits gesprochen. Eine weitere Gefahr kommt von der eigenen Kollegenschaft, den Kollegen in Krankenhausapotheken, von denen etliche den §14 des Apothekengesetzes ändern wollen. Hier gibt es Kolleginnen und Kollegen, die ambulante Patienten betreuen und beliefern wollen. Daher muss man alles in Bewegung setzen, dass aufgrund der völlig unterschiedlichen Strukturen dieser beiden Apothekenarten die Offizinapotheke nicht ins Hintertreffen kommt. Reichert ist überzeugt, dass bezüglich aut idem ein Erfolg nicht aussichtslos erscheint, und ist hoch motiviert, diese Aufgabe, die von mehreren deutschen Apothekertagen an die Standespolitik gestellt wird, auch positiv auszuführen. Umsonst wird freilich ein aut idem nicht zu erreichen sein.

Arzneilieferungsverträge

In seinem Geschäftsbericht erläuterte Dr. Stefan Weber die beiden Arzneilieferungsverträge, bei denen der Bayerische Apothekerverband auf Landesebene allein verantwortlicher Vertragspartner ist, nämlich den Apothekenvertrag für Bayern mit den Regionalkassen und den Arzneilieferungsvertrag mit den Trägern der Sozialhilfe. Herausragend in seiner Bedeutung ist natürlich der Vertrag mit den Regionalkrankenkassen, erfasst er doch rund 63% der von den bayerischen Apotheken belieferten GKV-Verordnungen. Naturgemäß musste für diesen Vertrag sowohl von der ehrenamtlichen als auch von der hauptamtlichen Seite unerhört viel Energie und Zeit investiert werden. Im Einzelnen: - Liefergegenstand. Eine Einschränkung des Umfangs der Produkte, die zu Lasten der Regionalkassen abgegeben werden dürfen, konnte verhindert werden. - Beeinflussungsverbot. Auch hier wollten die Krankenkassen die im früheren Vertrag bestehenden Regelungen aufweichen. Ergebnis: Die Regelungen bleiben praktisch unverändert bestehen. Freilich ist klar, dass die Probleme hier in der Praxis liegen, insbesondere in der Frage, ob die Verhaltensweisen der Krankenkassen bei der Steuerung von Hilfsmitteln zu beweisen sind. - Gültigkeitsdauer der ärztlichen Verordnungen. Es ist fast müßig zu erwähnen, dass die Krankenkassen die Gültigkeitsdauer eines Rezeptes auf einen Monat verkürzen wollten. Ergebnis: Die Verordnung darf weiterhin innerhalb von zwei Monaten nach dem Ausstellungstag geliefert werden. - N1, N2, N3 Kurzbezeichnungen nach der Zuzahlungsverordnung. Es ist gelunden Regelungen über die Interpretation der ärztlichen Verordnung im Falle der Verwendung von N-Kennzeichnungen zu vereinbaren. Speziell in dem Fall, dass für ein Fertigarzneimittel innerhalb einer Zuzahlungsstufe mehrere Packungsgrößen im Handel sind, konnte man von der bundesweit üblichen Handhabung abweichen, dass hier immer die kleinste Packungsgröße abzugeben ist. - Beschaffungskosten. Eine ganz neue Regelung wurde für die Beschaffungskosten gefunden. Denn bei den Retaxationsfällen verschiedener Kassen sind speziell die Beschaffungskosten verstärkt ins Visier geraten. In den bekannten Fällen endete diese Auseinandersetzung stets mit sehr niedrigen Beträgen, meist mit einem Betrag von 2 bis 3 DM. Nunmehr zahlen die Krankenkassen einen echten Pauschalbeitrag in Höhe von 10 DM je Einzelfall zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Apotheke erhält also auch dann einen Betrag von 10 DM, wenn die tatsächlichen Kosten z.B. nur 2 DM betrugen. Andererseits zahlt die Apotheke drauf, wenn im Einzelfall einmal höhere Kosten angefallen sind. Ausgenommen von den Beschaffungskosten sind lediglich die Telefongebühren. Diese lösen die Zahlung des Pauschalbedarfs nicht aus.

  • Rechnungstellung. Der Apothekenvertrag für Bayern enthält nunmehr in der Anlage 5 auch Regelungen für die zentrale Rezeptabrechnung durch Abrechnungsstellen. Bisher war diese Materie in einem eigenen Vertragswerk, dem so genannten Elektronikvertrag, unter Einschluss der VSA als Vertragspartner geregelt. Nunmehr ist alleiniger Vertragspartner auch hinsichtlich dieser Materie der BAV. Dr.Lacher von der VSA ist an dieser Stelle herzlich für die vorzügliche Kooperation bei der Schaffung dieser Anlage zu danken.
  • Taxbeanstandungen. Die Frist für die Krankenkassen, die Regelungen bzw. Rezepte zu prüfen wurde auf zwölf Monate verlängert. Diese Frist ist übrigens inzwischen Standard in den Arzneilieferungsverträgen auf Bundesebene und in anderen Ländern. Dieser Änderung galt das Hauptinteresse der Krankenkassen; sie war auch der Grund für die Kündigung des bisherigen Apothekenvertrages gewesen.

Erfreulicherweise wurden bei der praktischen Handhabung der Taxbeanstandungen noch zwei Verbesserungen erreicht. Zum einen ist nun ausdrücklich im Vertrag geregelt, dass die Beanstandung mit der Begründung versehen sein muss. Zum zweiten, und dies ist noch wichtiger, ist geregelt, dass die Apotheke von der Kasse über die Taxbeanstandung verständigt werden muss, bevor die Kasse die Retaxation an das Rechenzentrum weiterleitet.

  • lle Rezepte, die bis zum 30. Juni 2000 beliefert wurden, werden noch nach dem alten Apothekenvertrag geprüft. Alle Verordnungen mit der Belieferung ab 1. Juli 2000 unterliegen dann der verlängerten Frist.
  • Hilfsmittel. Für eine Reihe von Produktgruppen wurden neue, den Marktverhältnissen angepasste Preise vereinbart. Dies gilt insbesondere für Blutdruckmessgeräte, Hilfsmittel für Diabetikerbedarf sowie für Blut- und Harnteststreifen. Das entscheidende Verdienst für das Zustandkommen dieser Regelungen gebührt den Mitgliedern des Vorstandes Dr.Gruss und Frau Sosnowski-Huppertz.

Das Gesamtergebnis ist positiv zu bewerten, was auch der Beirat des Verbandes so gesehen hat und dem Vertragswerk einstimmig zugestimmt hat. Dass bei solchen Verträgen nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen, liegt in der Natur von Verhandlungen und dem Zwang zum Kompromiss. Nunmehr existiert aber ein Vertragswerk, das für die nächsten Jahre Bestand haben sollte.

Festbeträge

Im Geschäftsbericht im Oktober letzten Jahren wurde ausführlich über das Festbetragsänderungsgesetz berichtet, das die Bundesregierung am 10. August 1999 vorgelegt hatte. Bekanntlich war die Festbetragsfestsetzung sowohl bei Arznei- als auch bei Hilfsmitteln von diversen Kartellgerichten gestoppt worden. Mit dem Gesetz sollte nun den rechtlichen Mängeln am Festsetzungsverfahren abgeholfen werden. Obwohl nunmehr fast ein Jahr vergangen ist, ist immer noch nicht absehbar, wann dieses Gesetz weiter behandelt wird. Die Krankenkassen lehnen den Entwurf ab, da er nach ihrer Meinung die Selbstverwaltung bei der Festbetragsfestsetzung entmachtet und letztlich eine Festsetzung von Staats wegen vorsieht. Genau dies ist aber nach übereinstimmender Rechtsauffassung der drei beteiligten Bundesministerien notwendig, um die Festbetragsfestsetzung in Zukunft verfassungs-, europarechts- und kartellrechtskonform gestalten zu können. Zwischenzeitlich haben die Spitzenverbände der Krankenkassen erstmals zum 1. Juli 2000 wieder Festbeträge für Arzneimittel festgesetzt, nach einer Pause von über einem Jahr. Offensichtlich wollen die Krankenkassen testen, ob die betroffenen Hersteller die Festsetzung rechtlich angreifen werden.

Impfstoffversand

Ein großes Ärgernis sind seit Jahren die wenigen Apotheken, die zum Teil bundesweit Impfstoffe an Ärzte versenden. Leider gibt es auch bayerische Apotheken, die sich an diesem Geschäft beteiligen und in rechtswidriger und unkollegialer Weise ihre finanziellen Interessen durchsetzen. Nunmehr aber gibt es einen Silberstreif am Horizont. Der Bundesgerichtshof hat am 6. April in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren entschieden, dass der Versand von Impfstoffen aufgrund der Bestimmungen des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung unzulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn die Impfstoffe an Ärzte versandt werden. Bisher liegt die Begründung der Entscheidung noch nicht vor. In einigen Monaten soll es soweit sein. Dr.Weber ging noch auf die über 100 Fälle der Verfolgung unlauteren Wettbewerbs ein, um die sich Rechtsanwältin Strudthoff kümmert.

Steigende Mitgliederzahlen

Zum Stichtag 1. Juli 2000 gehörten dem BAV 2744 Apothekenleiterinnen und -leiter an. Dies sind 25 mehr als vor einem Jahr. Da die Zahl der Apotheken in Bayern gegenüber diesem Zeitpunkt nur sehr geringfügig angestiegen ist, hat sich der Organisationsgrad damit auf 80,16% erhöht. Die Zahl der approbierten Mitarbeiter ist mit 212 praktisch auf dem Stand des Vorjahres, die Zahl der Verpächter mit 169 nahezu ebenfalls. Zusammen mit den zwölf außerordentlichen Mitgliedern beträgt der Gesamtmitgliederbestand 3137. Nach dem Motto "was wäre der Verband ohne Mitglieder" ist der BAV erfreut über diese Zahlen und wird alles dafür tun, dass der Bayerische Apothekerverband auch in den nächsten Jahren der maßgebliche wirtschaftliche Interessensvertreter der bayerischen Apotheker bleibt und eine feste und zuverlässige Größe im Verbandsgeschehen auch bundesweit darstellt.

Finanzen

Die Gesamterträge des BAV betrugen 1999 3,58 Mio. DM, 89% davon waren Mitgliedsbeiträge. Vom gesamten Verwaltungsaufwand von 1,7 Mio. DM waren ca. 70% Personalkosten. Der standespolitische Aufwand belief sich ebenfalls auf ca. 1,7 Mio. DM, sodass sich eine Überdeckung von 144000 DM ergab. Der Haushaltsvoranschlag 2001 ist demgegenüber praktisch unverändert. Rechnungsabschluss und Voranschlag wurden ebenso ohne Gegenstimmen gebilligt wie auch der Bericht von Vorstand und Geschäftsführung. Im standespolitischen Aufwand war eine Position Testbestellungen enthalten. Auf Nachfrage erläuterte der 1. Vorsitzende Reichert, dass er in 30 Tierarztpraxen Testkäufe von Arzneimitteln für seinen fiktiven Kater Oskar veranlasst hat. Das Ergebnis dieser Testkäufe werde das etwas gespannte Verhältnis zur Tierärzteschaft bestimmt nicht verschlechtern.

Neuwahlen

86 Wahlfrauen/männer wählten den neuen Vorstand. 1.Vorsitzender: Reichert, Hengersberg Stellvertretender Vorsitzender: Vanselow, Werneck 1.Beisitzer: Frau Bockhorni- Imhoff, Garmisch-Parten- kirchen 2.Beisitzer: Dr. Gruss, Holz- kirchen 3.Beisitzer: Frau Sosnowski- Huppertz, Hunderdorf 4.Beisitzer: Kammermeier, Regensburg (neu) 5.Beisitzer: Benkert, Mammen- dorf (neu) 1.Ersatzmann: Niermann, Augs- burg (neu) 2.Ersatzmann: Dr. Hubmann, Kulmbach (neu). Der bisherige Beisitzer Jürgen Raum hatte nicht kandidiert, Hans-Joachim Kippe nicht die notwendige Stimmenzahl erreicht. Alle anderen Vorstandsmitglieder erhielten 77 bis 84 von 86 Stimmen.

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