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Steuerreform 2000: Ab 2005 Spitzensteuersatz auf 42% gesenkt

BERLIN (diz/bmf). Am 14. Juli hat der Bundesrat der Steuerreform der Koalition mit 41 von 69 Stimmen zugestimmt. Die CDU/CSU konnte sich mit ihrer ablehnenden Haltung nicht durchsetzen. Möglich wurde der Kompromiss in letzter Minute dadurch, dass die Koalition bereit war, den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer noch einmal um einen Prozentpunkt auf 42 Prozent zu senken und Unternehmensübergaben im Bereich des Mittelstandes zu erleichtern. Mit dieser Änderung konnten dann auch Länder überzeugt werden, in denen die Union und die FDP an der Regierung beteiligt sind.

Die Steuerreform 2000 soll in drei Stufen umgesetzt werden. Die erste Stufe 2001 umfasst die grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung. Sie beinhaltet eine Netto-Entlastung der Unternehmen um fast 9 Milliarden Mark sowie eine deutliche Senkung der Einkommensteuer um weitere 27 Milliarden Mark. Es folgen zwei weitere Entlastungsstufen bei der Einkommensteuer in den Jahren 2003 und 2005.

Die wichtigsten Maßnahmen:

  • Die Körperschaftsteuer wird ab 2001 auf 25 Prozent gesenkt.
  • Das körperschaftsteuerliche Vollanrechnungsverfahren wird durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt.
  • Personengesellschaften erhalten die Möglichkeit, sich wie Körperschaften besteuern zu lassen (Optionsmöglichkeit).
  • Für Personenunternehmen, die von der Optionsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, wird die Gewerbesteuerlast durch eine pauschalierte Anrechnung bei der Einkommensteuer nahezu ausgeglichen.
  • Die Einkommensteuer wird deutlich gesenkt. Im Jahr 2001 sinkt der Eingangssteuersatz auf 19,9 Prozent (1998: 25,9 Prozent), der Höchststeuersatz auf 48,5 Prozent (1998: 53 Prozent). Außerdem steigt der Grundfreibetrag auf gut 14 000 Mark (1998: rund 12 300 Mark).
  • Die Entlastungen bei der Einkommensteuer werden 2003 und 2005 fortgesetzt. Sie führen zu einem Eingangssteuersatz von 42 Prozent, einem Höchststeuersatz von 45 Prozent und einem Grundfreibetrag von rund 15 000 Mark im Jahr 2005.
  • Zur Finanzierung werden insbesondere Abschreibungsmöglichkeiten zurückgeführt.

Entlastung für alle

Die Steuerreform 2000 wird alle Arbeitnehmer, Familien und Unternehmen spürbar entlasten: im Vergleich zu 1998 um rund 75 Milliarden Mark. Dies soll für einen kräftigen Konjunkturimpuls sorgen und den wirtschaftlichen Aufschwung stärken, der nachhaltiges Wachstum und neue Arbeitsplätze bringt, so das Bundesfinanzministerium. Allein die Entlastungen in den Jahren 2001 bis 2005 betragen über 44 Milliarden Mark. Davon entfallen mehr als 23 Milliarden auf private Haushalte und 14 Milliarden auf mittelständische Unternehmen.

Mehr Geld für Familien und Arbeitnehmer

Familien und Arbeitnehmer werden um über 23 Milliarden Mark entlastet. Rechnet man alle Maßnahmen der Bundesregierung zusammen, beträgt die Entlastung sogar über 56 Milliarden Mark. Wie das Bundesfinanzministerium ausführt, profitieren insbesondere die kleinen und mittleren Einkommen von der deutlichen Senkung des Eingangssteuersatzes bis 2005 von knapp 26 auf 15 Prozent. Auch die kräftige Anhebung des Grundfreibetrags von 12 300 Mark auf rund 15 000 Mark komme ihnen zugute. Ein lediger Durchschnittsverdiener hat dann 2400 Mark mehr, eine Familie mit zwei Kindern sogar 4000 Mark mehr in der Tasche (einschließlich der deutlichen Kindergelderhöhung).

Kleine und mittlere Betriebe werden besonders entlastet

Mittelständische Unternehmen werden nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums durch die Steuerreform 2000 besonders stark entlastet: um 14 Milliarden Mark. Rechnet man alle Maßnahmen der Bundesregierung zusammen, sogar um 20 Milliarden Mark. Für einen verheirateten Einzelunternehmer ergibt sich im Jahr 2001 bei einem Gewinn von 100 000 Mark eine Entlastung zwischen 2650 Mark (11 Prozent der bisherigen Steuerschuld) und 4400 Mark (18 Prozent) - je nachdem, ob er die Körperschaftsteueroption wählt oder nicht. Entscheidet er sich nicht für die Option, profitiert er von der pauschalen Anrechnung des doppelten Gewerbesteuermessbetrags.

Neue Impulse durch Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne

Verkauft eine Kapitalgesellschaft Anteile, die sie an einer anderen Kapitalgesellschaft hält, müssen für die hieraus erzielten Gewinne zukünftig keine Steuern mehr bezahlt werden. Erst wenn die Veräußerungsgewinne die Unternehmenssphäre verlassen, kommt es zur Besteuerung beim Anteilseigner nach dem Halbeinkünfteverfahren. Das ist im neuen System zwingend erforderlich, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Eine steuerliche Barriere für den Verkauf von Anteilsbesitz wird damit beseitigt. Dadurch soll der deutsche Kapitalmarkt neue Impulse erhalten und die Wirtschaft flexibler werden. Mittelständische Unternehmen haben die Wahl. Rund 85 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind Personengesellschaften. Da gerade dort Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen werden, sollen, so das Bundesfinanzministerium, diese Unternehmen besonders stark entlastet werden. Damit mittelständische Betriebe - egal, ob der Friseur oder der mittelständische Motorsägenhersteller - von der Unternehmenssteuerreform profitieren, wurden mehrere Möglichkeiten vorgesehen, damit jedes Unternehmen die passende Lösung findet. Beispielsweise kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden: Zusätzlich zu dem bisher schon möglichen Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe wird zukünftig die Einkommensteuer des Unternehmers durch eine pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt. Hierdurch werden Unternehmen in den meisten Fällen vollständig von der Gewerbesteuer entlastet.

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