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Bericht zur Approbationsordnung angeregt

BONN (im). Die Bundesländer werden voraussichtlich einen Bericht vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Umsetzung der künftigen Approbationsordnung einfordern. Dabei interessiert besonders der Aufbau des neuen Fachs Klinische Pharmazie.

Am 14. Juli steht die zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Apotheker auf der Tagesordnung des Bundesrates. Der Ausschuss für Kulturfragen der Länderkammer hat dem Plenum vor dessen Sitzung empfohlen, das BMG zu einem Bericht zur Umsetzung an den Universitäten aufzufordern. Der Bericht solle spätestens 2006 vorliegen. Das Ministerium soll dann vor allem den Aufbaustand der Klinischen Pharmazie, die Umsetzung dieses neuen Fachs bis 2011 realistisch einschätzen sowie einen möglichen Anpassungsvorschlag an die dann herrschende Situation darlegen. Dieser Ausschuss des Bundesrats meint, die Länderkammer könne dem Entwurf aus dem BMG zustimmen, da zusätzliche Ressourcen von den Ländern nicht eingefordert und die gegenwärtigen Zulassungszahlen beibehalten würden. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund sei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Curricularnormwert für den Studiengang Pharmazie von 4,5 nicht ändern werde. Voraussetzung sei allerdings eine Semesterlänge von 14 Wochen, die das BMG in seiner Verordnung berücksichtigt habe. Damit entstehe durch die Änderung der Approbationsordnung kein Mehrbedarf an wissenschaftlichem Personal. Die Mitarbeiter für das neue Fach Klinische Pharmazie könnten somit aus den anderen Fächern rekrutiert werden.

Klinische Pharmazie in zehn Jahren?

Nach der Vorgabe des BMG im Verordnungsentwurf soll Klinische Pharmazie spätestens in zehn Jahren an den Hochschulen eingeführt sein. Da sich womöglich aber Probleme an den Universitäten ergeben, soll das BMG in fünf Jahren einen Zwischenbericht abgeben. Insgesamt empfehlen aber sowohl der Ausschuss für Kulturfragen als auch der Gesundheitsausschuss dem Plenum des Bundesrats, der Verordnung mit einigen kleineren Änderungswünschen zuzustimmen. Am ersten Oktober 2001 soll die Verordnung in Kraft treten. Am 14. Juli 2000 steht sie auf der Tagesordnung des Bundesrats, der der Verordnung zustimmen muss. 1989 gab es die letzte große Änderung der Approbationsordnung.

Approbationsordnung in der pipeline

Nach der geplanten neuen Approbationsordnung

  • wird "Klinische Pharmazie" als neues Fach verankert
  • ist das Ziel die Anpassung des Apothekerberufs an aktuelle Anforderungen
  • wird die Theorie vor allem in Seminaren vertieft
  • müssen Praktika Federn lassen
  • wird die Fächergruppe "Medizin, Pharmakologie" aufgerüstet
  • wird ein Wahlpflichtfach mit 112 Stunden für eine weitergehende Spezialisierung eingeführt
  • wird die Lehre durch themenbezogene Stoffgebiete flexibler organisiert
  • wird eine Experimentierklausel eingeführt
  • werden die Inhalte der praktischen Ausbildung im dritten Prüfungsabschnitt aktualisiert
  • werden die Prüfungsstofflisten neu gefasst.

Die Bundesländer werden voraussichtlich einen Bericht vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Umsetzung der künftigen Approbationsordnung einfordern. Dabei interessiert besonders der Aufbau des neuen Fachs Klinische Pharmazie. Nach der Vorgabe des BMG im Verordnungsentwurf soll Klinische Pharmazie spätestens in zehn Jahren an den Hochschulen eingeführt sein. Insgesamt empfehlen aber sowohl der Ausschuss für Kulturfragen als auch der Gesundheitsausschuss dem Plenum des Bundesrats, der Verordnung mit einigen kleineren Änderungswünschen zuzustimmen.

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