Pharmazeutisches Recht

Zulassungsverlängerung nach § 105 AMG

45. Bekanntmachung über die Verlängerung der Zulassungen nach § 105 des Arzneimittelgesetzes (AMG) (Anwendungsgebiete für traditionelle Arzneimittel nach §109a AMG)

Vom 31. Mai 2000 (aus BAnz. Nr. 121 vom 1. Juli 2000, Seite 12481)

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