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Ärztekammer Nordrhein: Muster zur Patientenverfügung

DÜSSELDORF (äkno). Muster-Formulare als Hilfe bei der Abfassung von Patientenverfügungen hat jetzt der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein herausgegeben. Eine wachsende Zahl von Menschen in Deutschland lege großen Wert darauf, dass Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung weitgehend auf ihre Wünsche eingehen und diese nach Möglichkeit berücksichtigen, hieß es zur Begründung.

Besonders wichtig sei es in diesem Zusammenhang für viele Patienten, angesichts der technischen Möglichkeiten der modernen Intensivmedizin die Selbstbestimmung gegenüber einer als anonym empfundenen "Apparatemedizin" zu erhalten. Aus diesen Gründen verfassten immer mehr Bürgerinnen und Bürger Patientenverfügungen oder unterschrieben vorgefasste Formulare, die auch dem behandelnden Arzt eine gewisse Hilfe bei schwierigen Therapie-Entscheidungen bieten sollen. "Wichtig für die rechtliche Zuordnung ist, dass die Verfügung zeitnah zum Krankheitsfall erstellt wurde und dass im konkreten Fall keine Umstände erkennbar sind, die einen anderslautenden Willen der Patientin oder des Patienten bekunden", so der Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Arnold Schüller. Für die letztlich vom behandelnden Arzt zu verantwortende Entscheidung sei eine solche Patientenverfügung eine wesentliche Hilfe, sagte er. Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein empfiehlt, die Patientenverfügung nur in Verbindung mit einem vorangegangenen ausführlichen ärztlichen Gespräch zu verfassen. Die Bewertung einer Patientenverfügung könne nur im Zusammenhang mit dem individuellen und konkreten Fall erfolgen.

Schriftlich abfassen und persönlich unterschreiben

Das von der Ärztekammer Nordrhein erarbeitete Muster stellt gleichermaßen eine Formulierungshilfe für Ärzte und Patienten dar. Patientenverfügungen sollten schriftlich abgefasst und persönlich unterschrieben sein. Der Verfasser sollte seine nahen Angehörigen von der Existenz der Verfügung unterrichten und das Dokument beispielsweise in der Krankenkartei seines Hausarztes aufbewahren lassen. Empfehlenswert ist außerdem, die Verfügung in regelmäßigen Abständen erneut zu bestätigen, bei Bedarf abzuändern oder zu ergänzen. Daneben hat die Ärztekammer Nordrhein ein weiteres Musterformular erstellt, auf dem ein "Patientenvertreter" benannt werden kann. Das kann in dem Fall helfen, dass der Patient sich in einer bestimmten Situation - zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall - nicht zu seinen Wünschen bezüglich der medizinischen Behandlung äußern kann. Das dritte Muster ist eine "Betreuungsverfügung zur Vorlage beim Vormundschaftsgericht". Auf diesem Formular kann zur Weiterleitung an das Gericht eine Betreuungsperson benannt werden, wenn der Patient vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr geschäftsfähig ist und ein Vormund bestellt werden muss.

Musterschreiben auch aus dem Internet

Alle Muster können kostenlos bei der Ärztekammer Nordrhein, Tersteegenstr. 31, 40474 Düsseldorf, Tel. (0211) 4 30 24 81, Fax (0221) 4 30 24 06, oder per E-Mail Kese@aekno.de angefordert werden. Außerdem stehen die Muster zum Herunterladen auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno. de) unter der Rubrik "Aktuelles" bereit.

Muster-Formulare als Hilfe bei der Abfassung von Patientenverfügungen hat jetzt der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein herausgegeben. Eine wachsende Zahl von Menschen in Deutschland lege großen Wert darauf, dass Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung weitgehend auf ihre Wünsche eingehen und diese nach Möglichkeit berücksichtigen, hieß es zur Begründung.

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