Pharmazeutisches Recht

Niedersachsen: Entschädigung von Pharmazieräten

Entschädigung der ehrenamtlichen Pharmazierätinnen und ehrenamtlichen Pharmazieräte für ihre Inanspruchnahme bei Besichtigungen von Apotheken.

RdErl. d. MFAS v. 5. 4. 2000 - 407.1-41301/11/3 - (aus Nds. MBl. Nr. 16 vom 7. Juni 2000, Seite 284) - VORIS 21063 00 00 30 005 - Bezug: RdErl. v. 13. 8. 1997 (Nds. MBl. S. 1499) 1. Mit Zustimmung des MF erhält Nr. 1.1 des Bezugserlasses folgende Fassung: "1.1 Entschädigung je Besichtigung einer Apotheke bis zu zwei Stunden Besichtigungsdauer 80 DM, für jede weitere angefangene Stunde 40 DM." 2. Dieser RdErl. tritt am 1. 7. 2000 in Kraft. An die Bezirksregierungen

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