DAZ aktuell

Lutz Bäucker: Arzt und Apotheker

Sie haben also doch Respekt vor uns, die Ärzte. Irgendwie. Denn wenn ein Arzt gleichzeitig auch noch Apotheker ist, dann darf er das seinen Patienten gegenüber nicht sagen, dass er das ist, sondern nur im Kreise seiner Standesgenossen, den Ärzten. Klingt nach Sonnenstich bei mir, dieser Satz ist aber bloß ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg. Dieser hat jetzt der dortigen Landesärztekammer Recht gegeben: die hat dem Apothekerarzt untersagt, sich "Arzt und Apotheker" zu nennen, weil das a) sowieso erstmal überhaupt verboten ist und b) irreführend, da das Publikum annehmen müsse, einem Arzt ohne "Apotheker" auf Praxisschild und Briefkopf könnte die Kompetenz in Fragen von Arzneimitteln und Medikation fehlen. (Anm. d. Red: Könnt' natürlich scho' sein)

Die vor dem Verwaltungsgerichtshof klagende Ärztekammer (offensichtlich ohne jegliche Apothekerzusätze agierend) war der Meinung: ein Arzt mit Apothekerexamen (und das noch öffentlich zur Schau gestellt!) verschafft sich einen - Zitat: "unerlaubten Wettbewerbsvorteil!" Denn die Bezeichnung (hab' bisher immer gedacht: das ist ein Beruf) "Apotheker" erweckt den Eindruck, der Mann berät besonders fachkundig über Arzneimittel. Wie ein Apotheker eben - auch ohne die "Bezeichnung Arzt" (sagen wir nun mal).

Immerhin - anderen Medizinern gegenüber darf sich der "Arzt plus" schon mal Apotheker nennen - im Kreis etwa, entre nous gewissermaßen, bei Häppchen und Prosecco beispielsweise. Oder auf (Ärzte-)Kongressen und Präparateneuvorstellungen et cetera. Es darf halt nur kein "Publikum" in Hörweite sein. Und der Apothekerarzt muss darauf achten, dass unter keinen Umständen seine Visitenkarte in falsche Hände gerät - wäre verbotene Irreführung des deutschen Patientengutes. Denn das weiß: der Apotheker ist der Pillenprofi und nicht der Doktor. Der mag fürs Gemüt, den Magen und die Eheprobleme zuständig sein, okay, aber nicht für Drogen und Dragees.

Wäre noch zu fragen: Was hat die baden-württembergische Ärztekammer zu dieser Klage getrieben? War es a) die nackte Angst? b) das Wissen um die Wahrheit und damit verbunden ein Heidenrespekt? oder c) ein kapitaler Sonnenstich, zugezogen im sonnenverwöhnten Millenniumsfrühling? Wie auch immer: wir beglückwünschen unseren Apothekerkollegen und Arzt zu dieser Niederlage vor dem VGH Ba-Wü - nur so ist mal wieder der ganz alltägliche Schwachsinn offenbar geworden. Und wir erlauben ihm, auch fürderhin die "Bezeichnung" Arzt zu führen - solange er den "Apotheker" dabei nicht vergisst.

Und als praktikabler Weg für alle ähnlich gelagerten Fälle vor den Verwaltungsgerichtshöfen der Berliner Republik gilt ab sofort die Richtlinie DAZ 6/ 2000: "Wer als Apotheker auch Arzt ist, darf sich Apotheker plus bzw. forte nennen." Und wir wünschen allen Apothekern und Ärzten ein schönes Pfingstfest - möglichst ohne allzuviel Publikum!

Lutz Bäucker

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