BVA-Info

Die gesammelten Petitionen von etwa 200 Rentnern der ehemaligen DDR konnte der BVA (Bundesverband der Angestellten in Apotheken) am 23.Mai 2000 an die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Heidemarie Lüth, überreichen.

Berufspolitisch wegweisende Konzepte

Insa Heyde, Mitglied des Bundesvorstandes, hob in ihrer kurzen Ansprache die besonderen Verdienste von Magdalene Linz hervor, deren Ideen und Reformen den BVA innerhalb von elf Jahren zu einer professionell geführten Gewerkschaft gemacht haben. Neben etlichen ehrenamtlich tätigen BVA-Mitgliedern, dem Vor- stand, der Geschäftsführung und hauptamtlichen Kräften waren auch einige Weggefährten aus der Berufs- und Tarifpolitik erschienen. So Götz Schütte als Vertreter der Angestellten im Geschäftsführenden Vorstand der ABDA, der die Grüße der ABDA und ihres Präsidenten Hans-Günter Friese überbrachte. Auch der Präsident der Apothekerkammer Niedersachsen, Herbert Gebler, ist Magdalene Linz eng verbunden – ist sie doch derzeit die Vizepräsidentin der Kammer Niedersachsen und hat gemeinsam im Team mit Götz Schütte (Geschäftsführer der Kammer) und Dr.Gebler viele berufspolitisch wegweisende Konzepte entwickelt, die auch auf den BVA abgefärbt haben. Wie der BVA steht nun auch eine andere Kollegin auf der “Gegenseite", Ulla Holtkamp, die Vorsitzende des Forum Leipzig als Verband der nichtselbständigen Approbierten, an dessen Gründung Magdalene Linz maßgeblich beteiligt gewesen ist. Und auch die Tarifpartner durften nicht fehlen: Dr.Manfred Zindler, Vorsitzender des ADA (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken) sowie Ute Lange, die Geschäftsführerin des ADA. Und auch der Vorsitzende der TGL Nordrhein, Hans J. Keller, hatte sich nach Hamburg aufgemacht. Und last, but not least, war die Familie von Magdalene Linz dabei, deren Rückhalt und Unterstützung ihr viele Erfolge in der Berufspolitik überhaupt erst ermöglichten. Alle Redner zeigten sich davon überzeugt, dass Magdalene Linz auch weiterhin in der Berufspolitik aktiv sein werde und dort weiterhin ihren Beitrag zur Zukunft der Apotheke leisten werde – und dieses sicher nicht gegen das Interesse von Angestellten in Apotheken. Z Insa Heyde, BVA Bundesvorstand, Bereich Presse, Waller Heerstraße 48, 28217 Bremen, Tel. (0421) 3965271, Fax (0421) 3965275, Presse@BVA-online.de

Ansprüche aus DDR-Zeiten

Auf diesem Wege soll erreicht werden, dass die für das Gesundheitswesen der ehemaligen DDR geltenden Sonderversorgungssysteme für die jetzigen und zukünftigen Rentner berücksichtigt werden. Als erster Verband hat der BVA in der Frage der Sonderversorgungssysteme eine Sammelpetition eingereicht, die der günstigere Weg gegenüber Einzeleingaben zu sein scheint, das Anliegen der Rentner der ehemaligen DDR durchzusetzen. In der ehemaligen DDR gab es in verschiedenen Branchen zahlreiche Zusatzrenten- und Sonderversorgungssysteme. Auch im Bereich des staatlichen Gesundheits- und Sozialwesens gab es ein solches System, da das Gehaltsniveau in den staatlichen Apotheken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens gegenüber der “produktiven Sphäre" sehr niedrig war. Um Abwanderungen zu verhindern, wurde 1979 eine Rentenverordnung für diesen Bereich erlassen. Darin wurde festgelegt, dass Angestellte im Gesundheitswesen, die dort mindestens 10Jahre lang ununterbrochen beschäftigt waren, bei der Rente eine 1,5%ige Steigerung pro Jahr erhalten sollten. Nach der Wende wurde dieses Sonderversorgungssystem im Rentenüberleitungsgesetz für die Angestellten im Gesundheitswesen und damit auch in den Apotheken nicht übernommen. Für die Bediensteten bei Post und Bahn, die ein ähnliches Zusatzrentensystem mit Steigerungszahlen hatten, wurde dieses zwar auch nicht übernommen. Diese haben aber – ebenfalls vertreten durch einen Verband – bereits Teilerfolge erzielt.

Neues Gesetz in Vorbereitung

Auch das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile über mehrere Beschwerden in dieser Sache entschieden und festgestellt, dass die derzeitige Praxis, die Ansprüche aus Zusatzrenten zu begrenzen, sehr fragwürdig ist. Der Gesetzgeber wird auf Grundlage der Urteile des BVerfG einen Gesetzentwurf ausarbeiten. Daraus wird ersichtlich, dass Eile geboten ist, damit die Ansprüche der ehemaligen DDR-Apothekenangestellten dort mit eingebracht werden können. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses sagte zu, die Sammelpetition noch vor der Sommerpause an den Petitionsausschuss weiterzuleiten. Der BVA wird die Petition für den Bereich des Apothekenwesens weiter unterstützen. Daher werden alle betroffenen Rentner weiterhin aufgerufen, sich zu beteiligen. Ihr Fall wird dann vom BVA an den Petitionsausschuss weitergereicht. Z Hauptgeschäftsstelle des BVA, RA Iris Borrmann, Tel. (040) 363829, Fax (040) 363058, E-Mail: Info@BVA-online.de

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