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Nächstes Jahr die Positivliste?

BONN/ZEUTHEN (im). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Bonn/Berlin hat erste Schritte für die Liste erstattungsfähiger Arzneimittel eingeleitet. Am 17. Mai fand die konstituierende Sitzung des Instituts für die Arzneimittelverordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung statt, das die Positivliste erstellen soll. Für Mitte 2001 kündigte das BMG den Entwurf der Positivliste an.

Das neue Institut, beim BMG angesiedelt, besteht aus einer Kommission und einer Geschäftsstelle, letztere unter der Leitung von Professor Klaus Quiring. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Kommission sind die Vertreter der Allgemeinmedizin Professor Johannes Köbberling, Professor Adalbert Keseberg, Dr. Jürgen Bausch, für die Pharmakologie sind es Professor Ulrich Schwabe, Professor Petra Thürmann, der Biometriker Professor Hans Joachim Trampisch, der Phytotherapeut Professor Reinhard Saller, der Homöopathierepräsentant Dr. Karl-Heinz Gebhardt sowie für die Anthroposophen Dr. Harald Matthes.

Das neue Institut soll die Vorschlagsliste erarbeiten, die Grundlage der Positivliste sein soll, die dann als Rechtsverordnung erlassen werden soll. Die Positivliste soll alle Präparate enthalten, die für eine notwendige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung der Patienten sinnvoll sind. Wichtiges Ziel sei verbesserte Transparenz auf dem deutschen Markt. Wissenschaftliche Gesellschaften, Industrie und erstmals auch Patientenvereinigungen können Stellungnahmen dazu abgeben.

Kritik an Zusammensetzung

Nicht alle Sachverständigen sind unabhängig, kritisiert der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie. Für den BPI sind beispielsweise Professor Ulrich Schwabe, Mitherausgeber des umstrittenen Arzneiverordnungsreports und damit den Krankenkassen nahestehend, oder Dr. Jürgen Bausch, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Interessensvertreter. Beide sind in der Branche als "Hardliner" bekannt, Schwabe werden zudem von Experten verfestigte Positionen vorgeworfen.

Es gehe nicht an, regelmäßig einseitig die Unabhängigkeit von Experten von der Industrie zu bezweifeln, aber zugleich Sachverständige zu benennen, die ebenfalls Interessensgruppen zuzuordnen seien. Hier scheine das Bundesgesundheitsministerium auf einem Auge blind zu sein. Der BPI wolle die Arbeit der Kommission sorgfältig verfolgen, hieß es.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Bonn/Berlin hat erste Schritte für die Liste erstattungsfähiger Arzneimittel eingeleitet. Am 17. Mai fand die konstituierende Sitzung des Instituts für die Arzneimittelverordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung statt, das die Positivliste erstellen soll. Für Mitte 2001 kündigte das BMG den Entwurf der Positivliste an.

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