DAZ aktuell

Entwurf zur Änderung der Standardzulassung

BONN (im). Die Standardzulassungen von Anthranoid-, Paracetamol- und Acetylsalicylsäure-haltigen Arzneimitteln, die sich auf Grund von Einzelzulassungen im Verkehr befinden, sollen geändert werden.

Sie sollen an Stufenplanmaßnahmen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte angepasst werden, so das Bundesgesundheitsministerium, das in Bonn eine neue Verordnung zur Änderung der Standardzulassungen vorgelegt hat. Bei Medikamenten mit Aceytlsalicylsäure stehen Änderungen in den Nebenwirkungsangaben der Packungsbeilage und der Fachinformation an. Damit werde die Bekanntmachung im Bundesanzeiger zu nicht-steroidalen Antiphlogistika zur systemischen Anwendung berücksichtigt. Für Anthranoid-haltige Drogen und Paracetamol-haltige Arzneimittel werden die Monographien neu gefasst.

Darüber hinaus wird ein dringend benötigtes Tierarzneimittel zur Bekämpfung der Varroatose bei Honigbienen aufgenommen und so von der Pflicht zur Einzelzulassung freigestellt. Die neue Monographie heißt "Ameisensäure 60 Prozent ad us. vet." Der Bundesrat muss noch zustimmen.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.