DAZ aktuell

Neue Verordnung gegen Aflatoxine in Arzneimitteln

BONN (im). Um das Risiko einer Schädigung von Menschen durch mit Aflatoxinen kontaminierte Arzneimittel weitgehend zu vermindern, hat das Bundesgesundheitsministerium in Bonn eine neue Verordnung dem Bundesrat zugeleitet.

Demnach soll die Verwendung von Stoffen oder Zubereitungen daraus zur Herstellung von Medikamenten Aflatoxin verboten werden, wenn sie bestimmte Höchstmengen an Aflatoxin überschreiten. Die Höchstgrenzen entsprächen denen des Lebensmittelrechts. In der Begründung wird auf die genotoxische, krebserregende Wirkungen dieser Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzarten hingewiesen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

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