DAZ aktuell

Friedrich Schwartz: Mehr Eigenvorsorge nötig

Bonn (im). Für die grundsätzliche Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein parteiübergreifender Konsens nötig, der sei jedoch nicht absehbar. Dies sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen auf einem Gesundheitskongress der FDP am 3. Mai in Bonn (siehe AZ Nr. 19 vom 8. 5.).

Dort skizzierte Professor Friedrich Schwartz Reformüberlegungen, die er als seine persönliche Ansicht verstanden wissen wollte. Er verwies auf die Gründe für den weiteren Reformbedarf. Finanzierungsrisiken der GKV seien neben der sinkenden Lohnquote beispielsweise die Verrentungstendenzen etwa durch vorgezogene Renten. Endogen bedingt werde das Solidarsystem durch die Alterung der Bevölkerung sowie durch Innovationen etwa der Gentechnologie belastet. Das sei nicht mehr durch die Mobilisierung von Reserven in Milliardenhöhe zu kompensieren. Daher werde sich die Schere zwischen Innovation und der Finanzknappheit weiter öffnen, mittelfristig sei die Neubestimmung von Solidarität und Selbstentscheidung der Versicherten nötig, ohne den Kern der GKV - die Lohnbezogenheit - aufzugeben und die Einzelnen zu überfordern. Schwartz sprach sich neben der Stärkung der Prävention für die Herausnahme trivialer Erkrankungen aus dem GKV-Leistungskatalog aus, zu denen er kurzfristige, spontan heilende oder leichte Krankheiten zählte.

Für alle ergänzenden Leistungen, zu denen er auch Zulieferleistungen zur Diagnostik zählte, solle es frei zu wählende Angebote für die Versicherten geben. Hier sei ein Katalog für die aus der GKV ausgeschlossenen Zusatzleistungen nötig, zum Beispiel der ausgegrenzten Arzneimittel. Auf große Beachtung war die Überlegung des Gesundheitsweisen von einer Praxisgebühr gestoßen. Konkrete Zahlen wie 30,-DM beim Arztbesuch nannte er nicht, zudem müssten Kinder und wiedereinbestellte Patienten ebenso davon befreit werden wie Besuche zur Prävention, führte er aus.

Keine Praxisgebühr

Die Idee der Praxis-Gebühr haben die niedergelassenen Ärzte umgehend als undurchführbar abgelehnt.

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