DAZ aktuell

Änderung der Approbationsordnung: "Klinische Pharmazie" wird neues Fach

BONN (im). "Klinische Pharmazie" wird als neues Fach in der Approbationsordnung für Apotheker verankert. Den Entwurf zur Änderung der Approbationsordnung hat das Bundesgesundheitsministerium dem Bundesrat zugeleitet. Ziel ist die Anpassung des Apothekerberufs an die aktuellen Anforderungen. Die Theorie wird - vor allem durch Seminare - verstärkt, Praktika mussten Federn lassen. Die Fächergruppe "Medizin, Pharmakologie" wird aufgerüstet. Wegen des hohen Seminaranteils müssen die Universitäten damit rechnen, verstärkt qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen. Am 1. Oktober 2001 soll die Verordnung in Kraft treten.

Da die Mehrheit der Pharmazeuten in einer öffentlichen Apotheke oder einer Krankenhausapotheke steht, soll die Ausbildung stärker auf deren Beratungsauftrag ausgerichtet werden, heißt es im Verordnungsentwurf. Jedoch wird insgesamt die theoretische Ausbildung vertieft, was auch den Apothekern in der Industrie oder staatlichen Laboratorien zugute komme.

Chemie noch 40 Prozent

Nach dem jahrelangen Streit um die Gewichtung der Fächer Chemie, Biologie, Technologie und Pharmakologie steht im neuen Approbationsentwurf nun als neuer Proporz 40 : 20 : 20 : 20. Der neu eingerichtete Wahlpflichtbereich soll Grundlage für eine weitergehende Spezialisierung bieten.

Konzentration auf pharmazeutisches Profil

Wichtiges Merkmal der neuen Approbationsordnung ist die Aktualisierung der Wissensgebiete mit stärkerer Konzentration auf das spezifisch pharmazeutische Profil. Waren bisher die Lehrveranstaltungen in den Anlagen einzeln aufgeführt, sollen künftig Zusammenfassungen nach Stoffgebieten an deren Stelle treten.

Für jedes Stoffgebiet werden zwar eine Gesamtstundenzahl sowie der Gesamtumfang für Praktika, Seminare und theoretische Übungen nebst Bescheinigungen aufgeführt, die Universitäten können jedoch durch Verschiebungen zwischen Stoffgebieten flexibel auf ihre örtlichen Gegebenheiten reagieren. Die Vermittlung naturwissenschaftlicher und medizinischer Grundlagen soll so weit wie möglich auf die Wirkung von Arzneimitteln bezogen werden.

PJ: Drei Monate auf Station

Darüber hinaus werden die Wahlmöglichkeiten der Praktikumsstätte im praktischen Jahr erweitert. Künftig sollen drei Monate in einer Krankenhausapotheke auch auf den Stationen abgeleistet werden können, um die Umsetzung von Klinischer Pharmazie auch dort erlernen zu können.

1. Prüfungsabschnitt

Aufgrund deutlicher Kritik an der Multiple-choice-Prüfung im ersten Prüfungsabschnitt wird die Erprobung alternativer Verfahren ermöglicht. Die Universitäten sollen die abweichenden Überprüfungsmethoden in ihren Studienordnungen regeln. Bei den Fächern gibt es leichte Erweiterungen. So heißt künftig das zweite Fach "Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und Humanbiologie", wird also um die Humanbiologie aufgestockt. Um die Technologie auch schon in den ersten Semestern angemessen einzubinden, heißt das dritte Fach "Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre". Die beiden weiteren Fächer (allgemeine, anorganische und organische Chemie sowie pharmazeutische Analytik) bleiben unverändert.

2. Prüfungsabschnitt

"Klinische Pharmazie" als patientenorientiertes Gebiet kommt als fünftes Fach im zweiten Prüfungsabschnitt hinzu. Das sei für die künftigen Aufgaben von Pharmazeuten nötig, zudem gebe es das auch in den angelsächsischen Ländern. Die Übergangsregelung und die Frist für die Einführung dieses neuen Prüfungsfaches wird mit zehn Jahren angegeben. Das hält das Ministerium für ausreichend, um durch Umwidmung freiwerdender Stellen die nötigen Stellen dafür zu schaffen. Allerdings heißt es an anderer Stelle des Entwurfs, dass die Universitäten wegen des hohen Seminaranteils insgesamt verstärkt qualifizierte Mitarbeiter einsetzen müssen.

Weil es bis zur Etablierung eigener Lehrstühle für das neue Fach dauert, dürfen Lehraufträge auch an Dozenten, die nicht zur Universität gehören, vergeben werden. Diese dürfen Studenten in "Klinischer Pharmazie" auch prüfen. Es wird eine eigene Stoffliste für das Fach aufgenommen.

Darüber hinaus gibt es Aktualisierungen bei den anderen Fächern. So wird die bisherige "pharmazeutische Chemie" um das Wort "medizinisch" ergänzt, weil im Ausland die meisten Themen, die hier unter pharmazeutischer Chemie laufen, unter medizinischer Chemie verstanden werden. Biopharmazie soll aufgewertet werden, sie wird künftig gemeinsam mit der Technologie aufgeführt.

Neu: Wahlpflichtfach

Das Wahlpflichtfach sollen die Studenten im zweiten Ausbildungsabschnitt mit einem Gesamtumfang von 112 Unterrichtsstunden absolvieren. Es soll einen Bezug zur Pharmazie haben. Jede Universität soll dazu mindestens vier Alternativen anbieten.

3. Prüfungsabschnitt

Da das bisherige Schema, demzufolge die Studenten 13 Monate nach bestandenem zweiten Examen die Prüfung nach dem praktischen Jahr ablegen mussten, zu starr war und Probleme bereitete, ist jetzt geplant, den Landesprüfungsämtern die Festlegung der Prüfungstermine für den dritten Prüfungsabschnitt zu überlassen. Die Inhalte sollen insgesamt aktualisiert werden. Neu ist zum Beispiel die Einbeziehung der Medizinprodukte, die über Apotheken in Verkehr gebracht werden, in die praktische Ausbildung künftiger Pharmazeuten. Künftig sollen etwa die Themen Qualitätssicherung, angewandte Pharmakotherapie, praktische Aspekte der pharmazeutischen Betreuung oder ökonomische Aspekte des Einsatzes von Arzneimitteln und Medizinprodukten geprüft werden.

Neue Übergangsvorschriften

Diejenigen Studenten, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten dieser Verordnungen - das wird der 1. Oktober 2001 sein - begannen und den Antrag auf Zulassung zum ersten Prüfungsabschnitt nach dem 1. Juli 2004 stellen, legen die Prüfung nach dem neuen Recht ab. Melden sie sich früher zur Prüfung an, gilt die jetzige Fassung.

Absolventen des ersten Prüfungsabschnitts gehen ab dem 1. Oktober 2003 in den dann neu gestalteten zweiten Ausbildungsabschnitt über Studenten, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2001 aufnahmen und sich vor dem 1. Januar 2006 zur Prüfung des zweiten Abschnitts melden, werden noch nach den alten, derzeit gültigen Vorschriften geprüft. Dasselbe gilt für diejenigen, die vor 2001 begannen und sich bis zum 1. Juli 2007 zum dritten Prüfungsabschnitt melden. Darüber hinaus ist ein Musterstudiengang in der Approbationsordnung abgedruckt, der die geänderte Gewichtung in der Ausbildung widerspiegeln soll. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Die Klinische Pharmazie soll als neues Fach in der Approbationsordnung für Apotheker verankert werden. Dies ist eine von vielen Änderungen der Apothekerausbildung, die das Bundesministerium für Gesundheit jetzt in einem Änderungsentwurf dem Bundesrat zur Abstimmung zugeleitet hat.

Vorgeschichte

1989 gab es die letzte große Änderung der Approbationsordnung. Damals wurde das Studium durch das achte Semester verlängert. Wegen der Dringlichkeit der Umsetzung konnte unter anderem die Gestaltung des praktischen Jahres nicht überarbeitet werden. Im März 1996 legte die Bundesregierung einen Bericht vor, aus dem hervorging, dass die große Mehrheit der befragten Experten meinte, die Ausbildung werde den aktuellen Anforderungen an den Beruf nicht gerecht. Im Januar 1999 gab es den Bericht der Arbeitsgruppe "Apothekerausbildung", die das Bundesgesundheitsministerium aus den beteiligten Kreisen zusammengerufen hatte (die DAZ berichtete). Dieses Papier liegt der Verordnung zugrunde.

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