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BKK: Mehr als drei Millionen müssten drauf zahlen

(dfg). Vehement hat sich der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) gegen den Vorschlag der Ersatzkassen gewandt, in der gesetzlichen Krankenversicherung durch einen einheitlichen Mindestbetrag vom 12,7 Prozent die günstigen Beitragssätze von Betriebskrankenkassen abzuschöpfen.

Einen Beitragssatz unter 12,7 Prozent hätten mehr als 3 Millionen BKK-Mitglieder: "Mit diesem Geld wollen die Ersatzkassen die teuren Großkassen subventionieren. Durch diesen Umverteilungsplan der Ersatzkassen würde der durchschnittliche Beitragssatz der Betriebskrankenkassen auf über 13 Prozent steigen (durchschnittlicher BKK-Beitragssatz in den westlichen Bundesländern zur Zeit 12,6 Prozent und in den östlichen Bundesländern 12,7 Prozent). Für ihren Vorschlag erwarten die Ersatzkassen Unterstützung von SPD-Bundestagsabgeordneten."

Mit diesem Vorschlag scheinen allerdings die Ersatzkassen auf wenig Gegenliebe zu stoßen. Das Gesundheitsministerium warnte, ein Mindestbeitrag würde kostengünstiges Verhalten der Kassen verhindern. Der Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses, Klaus Kirschner (SPD), befürchtete, als Folge würden die Kassen, die noch niedrige Beiträge hätten, ihre Ausgaben erhöhen.

Gegen Sonderkündigungsrecht

Allerdings plädierte Kirschner dafür, das Sonderkündigungsrecht der Versicherten bei Beitragserhöhungen noch vor der Sommerpause abzuschaffen. Er fand dabei Rückendeckung bei dem SPD-Gesundheitsexperten Rudolf Dreßler, ebenso wie beim rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Florian Gerster (SPD), der sich zusätzlich für ein Gründungs- und Öffnungsverbot weiterer Betriebskrankenkassen aussprach.

Direkter Weg zur Einheitskasse

Der frühere Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) sah in der Forderung nach einem Mindestbeitrag den direkten Weg zur Einheitskasse und lehnte für seine Fraktion ebenfalls eine Abschaffung der Sonderkündigungsrechte der Versicherten (das er selber früher eingeführt hatte) ab. Damit entfalle der Schutz der Versicherten vor abrupten Beitragserhöhungen.

Hingegen setze sich die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Ursula Engelen-Kefer, bei Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer für eine befristete Aussetzung des Kündigungsrechts der Versicherten ein. Bei weiteren Abwanderungen zu "Billigkassen" bestünde die Gefahr, dass auch die großen Kassen zu einer Mitgliederselektion übergingen. Schon jetzt würden freiwillige Leistungen etwa der häuslichen Krankenpflege reduziert.

Der BKK-Landesverband Nord warf Engelen-Kefer daraufhin vor, Partei gegen die eigenen Mitglieder zu ergreifen. Es könne nicht angehen, dass der DGB einseitig für die Position der AOK und der Ersatzkassen Partei ergreife, kritisierte Verbandsvorsitzender Hans-Otto Schurwanz und Verwaltungsratsvorsitzender Günter Friederichs, zugleich Mitglied der IG Chemie, legte nach "Frau Engelen-Kefer übersieht dabei völlig, dass auch die Betriebskrankenkassen paritätisch besetzte Selbstverwaltungen haben, in denen überwiegend Vertreter aus Einzelgewerkschaften die Verantwortung tragen."

Vehement hat sich der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) gegen den Vorschlag der Ersatzkassen gewandt, in der gesetzlichen Krankenversicherung durch einen einheitlichen Mindestbeitrag von 12,7% die günstigen Beitragssätze von Betriebskrankenkassen abzuschöpfen.

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