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ABDA-Resolution: ABDA sagt illegalen Rezeptzuweisungen den Kampf an

Eschborn (abda). Mit strikter Ablehnung hat der Gesamtvorstand der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zur Kenntnis genommen, dass einzelne Ärzte und Apotheker offenkundig die Zuweisung von Rezepten über den Kopf des Patienten hinweg praktizieren. Dadurch sollen sich insbesondere die Verschreibungen hochpreisiger Arzneimittel auf bestimmte Apotheken konzentrieren. Der Gesamtvorstand stellt dazu fest, dass solche Praktiken sowohl gegen das Apotheken- und das Arzneimittelrecht als auch gegen das Berufsrecht der Apotheker und Ärzte verstoßen.

Die Apothekerkammern und Apothekerverbände erklären hierzu ausdrücklich, dass sie im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit konsequent solche Gesetzesverstöße umfassend aufklären und entsprechend ahnden. Sie begrüßen, dass einzelne Krankenkassen die zuständigen Apothekerkammern und -verbände über derartige illegale Vorfälle unterrichtet haben. Gleichzeitig fordern die Apothekerkammern und Apothekerverbände jedoch alle Krankenkassen auf, entsprechend ihrer Verantwortung als Körperschaften des öffentlichen Rechts die Berufsorganisationen der Apotheker und Ärzte unaufgefordert und umfassend über festgestellte Rechtsverstöße zu unterrichten. Mit besonderem Nachdruck fordert der Gesamtvorstand der ABDA die staatlichen Aufsichtsbehörden auf, konsequent die ihnen mitgeteilten Sachverhalte aufzuklären und die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Eschborn (abda). Mit strikter Ablehnung hat der Gesamtvorstand der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zur Kenntnis genommen, dass einzelne Ärzte und Apotheker offenkundig die Zuweisung von Rezepten über den Kopf des Patienten hinweg praktizieren. Dadurch sollen sich insbesondere die Verschreibungen hochpreisiger Arzneimittel auf bestimmte Apotheken konzentrieren. Der Gesamtvorstand stellt dazu fest, dass solche Praktiken sowohl gegen das Apotheken- und das Arzneimittelrecht als auch gegen das Berufsrecht der Apotheker und Ärzte verstoßen.

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