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Besserer Schutz für Nichtraucher am Arbeitsplatz

Vier Bundestagsabgeordnete haben vor kurzem einen neuen Vorstoß zur Verbesserung des Nichtraucher-Schutzes gewagt: Arbeitgeber sollen künftig verpflichtet werden, Nichtraucher an ihrem Arbeitsplatz vor dem blauen Dunst zu schützen.

Die bisherige Regelung ist nach Angaben der Antragsteller völlig unbefriedigend: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssten immer wieder in teilweise langwierigen Gerichtsprozessen gegen ihre Arbeitgeber das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz erstreiten. Der neue Gesetzentwurf verlangt dagegen vom Arbeitgeber, geeignete und effektive Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher zu ergreifen.

Von Ärzten und Nichtraucher-Organisationen wurde der Antrag auf breiter Basis begrüßt. Die "Koalition gegen das Rauchen", ein Aktionsbündnis von über 80 Organisationen des Gesundheitswesens schreibt dazu: "Schon seit längerem wird Passivrauchen aufgrund seines Beitrags zum Krebsrisiko in die gleiche Gefährdungskategorie wie das Einatmen von Asbestfasern und Benzoldämpfen eingeordnet."

Die Initiative der parteiübergreifenden Abgeordnetengruppe verfolge somit die seit Jahren notwendige Angleichung der Rechtslage an bestehende medizinische Erkenntnisse. Laut einer Repräsentativerhebung des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahr 1997 entspricht der Antrag zudem den Wünschen der Mehrheit der Bevölkerung: 70 Prozent der Deutschen würden sogar einem völligen Rauchverbot am Arbeitsplatz zustimmen. ral

Anm. d. Red: Es wäre wirklich schön, wenn der Antrag der vier Abgeordneten sich in einer Gesetzesänderung niederschlagen würde. Leider bezieht er sich nur auf den Arbeitsplatz: Gaststätten, Restaurants, Diskotheken und andere Betriebe mit Publikumsverkehr sind davon ausgenommen.

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