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Entschädigungsregelung im DDR-Arzneiskandal

BONN (im). Bei der von der Bundesregierung geplanten Hilfe für die Opfer des größten Arzneimittelskandals der damaligen DDR haben die Bundesländer Änderungswünsche angemeldet. Am 7. April beschloss der Bundesrat in Bonn eine umfangreiche Stellungnahme.

Fast 7000 Frauen hatten 1978 und 1979 zur Anti-D-Immunprophylaxe Hepatitis-C-Viren verseuchte Chargen von Immunglobulinen erhalten. Bei 2227 Frauen, 57 Kindern und acht Kontaktpersonen ist die Krankheit als Folge der Infektion anerkannt. Vorgesehen ist für die Geschädigten eine monatliche Rentenzahlung zwischen 500 und 2000 Mark, gestaffelt nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit, darüber hinaus eine Einmalzahlung. Die Bundesländer plädieren unter anderem dafür, dass Einmalzahlungen als Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von Sozialhilfe unberücksichtigt bleiben.

Änderung bei Knappschaft/Seekasse

Bergleute oder Seeleute können auch nach Ausscheiden aus dem Bergbau oder nach Beendigung der Tätigkeit auf dem Schiff weiterhin in ihrer Kasse Mitglied bleiben. Der entsprechenden Änderung zur Knappschaft (die Krankenversicherung der Bergleute) sowie der See-Krankenkasse hat der Bundesrat am vergangenen Freitag zugestimmt, zuvor hatte der Bundestag in Berlin das besondere Wahlrecht für diese Kassen, die unter Mitgliederschwund leiden, beschlossen.

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