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Künstliche Befruchtung: Kassen müssen zahlen

KÖLN (brz). Gesetzliche Krankenkassen müssen kinderlosen Ehepaaren, deren Kinderwunsch aufgrund einer schweren Zeugungsunfähigkeit des Mannes unerfüllt bleibt, die künstliche Befruchtung nach der ICSI-Methode erstatten. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen in Celle (Aktenzeichen L 4 Kr 130/98) am 23. Februar diesen Jahres.

Unfruchtbare Männer – Patienten zweiter Wahl?

Rund zwei Millionen Paare in Deutschland stehen aufgrund ihres unerfüllten Kinderwunsches unter einer enormen psychischen Belastung. Als wäre die Situation für diese Paare nicht schon schlimm genug, hatte der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die ICSI-Methode (Intracytoplasmatische Spermieninjektion) aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.

Bei dem ICSI-Verfahren wird ein einzelnes Spermium mit einer Injektionsnadel in die Eizelle gebracht. Dieses zur IVF (In-vitro-Fertilisation) zusätzliche Verfahren – bislang die einzige Möglichkeit bei männlicher Unfruchtbarkeit, ein eigenes Kind zu bekommen – führt zu zusätzlichen Kosten von 2274 DM. Pro Behandlungszyklus können auf die betroffenen Paare Kosten bis zu 10000 DM kommen: eine Behandlung, die sich nur die Wenigsten leisten können.

Verzweifelter Hilferuf von betroffenen Paaren

In den letzten Monaten hatten sich Hunderte von verzweifelten Paaren angesichts der drohenden sozialen Benachteiligung hilfesuchend an den Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren (BRZ) gewandt. Das ICSI-Verfahren ist für viele von ihnen der einzige Weg zum langersehnten Wunschkind. Seit der Einführung vor sechs Jahren verdanken allein in Deutschland mehr als 10 000 Kinder dieser speziellen künstlichen Befruchtung ihre Existenz.

Der BRZ begrüßt das Gerichtsurteil

Der Vorsitzende des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren (BRZ), Dr. Michael Thaele aus Saarbrücken, kommentierte das Urteil mit Erleichterung: "Wir begrüßen dieses Urteil und hoffen, dass sich der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen der Meinung der Fachgesellschaften und der Bundesärztekammer anschließen kann. Schließlich gab es bislang keine nachvollziehbare Begründung für das Verbot der Kostenübernahme bei ICSI-Behandlungen."

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