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Bundesgesundheitsministerium: Verbesserte Hilfe für Opfer des DDR-Hepatitis-Ska

BONN. Das Bundeskabinett hat am 23. Februar den Entwurf eines Gesetzes über die Hilfe für Personen beschlossen, die durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden.

Gesundheitsministerin Andrea Fischer in einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums: "Damit ist die seit Jahren debattierte Entschädigung der Betroffenen endlich auf den Weg gebracht worden. Der Gesetzentwurf sieht für die mehr als 2300 Infizierten - die meisten davon Frauen - sowohl eine Einmalzahlung als auch monatliche Rentenleistungen vor. Nach zehnjährigem, unerfreulichem Hin und Her löst die Koalition mit diesem Gesetzentwurf ein weiteres wichtiges Versprechen ein."

Zum Hintergrund

In den Jahren 1978 und 1979 sind in der ehemaligen DDR mehrere tausend Frauen nach der Geburt ihrer Kinder durch die Gabe von Immunglobulinen im Rahmen einer "Anti-D"-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-CVirus infiziert worden. Mit dieser prophylaktischen Maßnahme - deren Verabreichung in der ehemaligen DDR vorgeschrieben war - sollte bei nachfolgenden Schwangerschaften eine Blutunverträglichkeit zwischen Mutter und Kind vermieden werden. Noch heute, 20 Jahre nach dem größten Arzneimittelskandal der ehemaligen DDR, sind über 2300 Personen an der chronischen Hepatitis erkrankt. Neben den Frauen sind auch Kinder und einige Kontaktpersonen betroffen, die mit dem Risiko der Verschlimmerung des Leidens leben müssen.

Derzeitige Entschädigung unbefriedigend

Die derzeitige Regelung - die Betroffenen haben Anspruch auf Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz - ist in mehrfacher Hinsicht unbefriedigend. Die Mehrzahl der chronisch Erkrankten erhält heute entweder gar keine oder nur eine monatliche Mindestrente in Höhe von 191 DM. Nach intensiver Vorarbeit und enger Zusammenarbeit mit den Ländern konnte ein Konsens über die Kostenverteilung und die Inhalte des Gesetzentwurfs erzielt werden. Die den Betroffenen durch dieses Gesetz gewährte Hilfe besteht im wesentlichen aus einer monatlichen Rentenleistung sowie einer Einmalzahlung.

Monatliche Rente, abhängig vom Grad der Erwerbsfähigkeit

Die monatliche Rente beginnt ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 30 vom Hundert (v.H.) und ist gestaffelt von 500 DM bis 2000 DM je nach Höhe der MdE. Die Einmalzahlungen sind von 7000 DM (MdE um 10 v.H.) bis 30000 DM (MdE um 60 v.H. und mehr) gestaffelt. Hierdurch wird auch eine Hilfe für die Gruppe der Geschädigten mit einer MdE um 10 und 20 v.H. geschaffen, die keine Rentenzahlungen erhalten. Diese zusätzliche Leistung trägt sowohl dem humanitären Hilfeaspekt für die Vergangenheit, als auch dem Schmerzensgeldgedanken Rechnung.

Des weiteren sind noch eine Reihe von ergänzenden Leistungen vorgesehen, wie zuzahlungsfreie Krankenleistungen und Hilfen für Hinterbliebene. Bei einem vereinbarten Finanzrahmen von 10 Mio. DM verteilen sich die Kosten der monatlichen Rentenzahlung beginnend im Jahr 2000 mit rund 6,1 Mio. DM, ansteigend auf 10 Mio. DM im Jahr 2010, wobei der Bundesanteil 50%, der Länderanteil gleichfalls 50% beträgt. Von dem Länderanteil werden 12,4% von den alten Bundesländern und 37,6% von den neuen Bundesländern und Berlin erbracht. Darüber hinaus trägt der Bund die Kosten der Einmalzahlung in Höhe von 15 Mio. DM, die noch im Jahr 2000 zur Auszahlung kommen sollen.

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