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Ausschreibung des BfArM: Dokumentation von Medikamentenmissbrauch

Im Bundesanzeiger vom 29. Dezember 1999 veröffentlichte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Ausschreibung zur Vergabe eines Forschungsvorhabens: Entwicklung und Durchführung eines Dokumentationssystems von Medikamentenmissbrauch zur Evaluierung von regulatorischen Maßnahmen ".

Der Wortlaut der Ausschreibung:

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beabsichtigt – vorbehaltlich der Verabschiedung des geplanten Forschungstitels im Rahmen des Bundeshaushaltes – die Förderung eines Forschungsvorhabens mit dem Ziel, regulatorische Maßnahmen (entsprechend dem Arzneimittelgesetz – AMG, dem Betäubungsmittelgesetz – BtMG – und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung – BtMVV) zu evaluieren. Es sollen Modelle zur repräsentativen Datenerfassung entwickelt werden. Der Antrag sollte sich mit der Möglichkeit der allgemeinen Erfassung von Parametern, die auf Medikamentenmissbrauch schließen lassen, sowie der Datenerhebung in speziellen Gruppen (bei Konsumenten illegaler Drogen sowie bei in der Opioidsubstitutionstherapie befindlichen Patienten) kritisch auseinandersetzen.

Der Projektplan sollte die Planung eines oder mehrerer Evaluationsinstrumente enthalten. Als mögliche Verfahren der Evaluation werden unter anderem für anwendbar gehalten:

  • Einrichtung und Durchführung eines Erfassungssystems in repräsentativen Apotheken zur Erfassung von Parametern, die auf Medikamentenmissbrauch schließen lassen wie zum Beispiel Verordnungsdauer, Mehrfachverschreibung durch verschiedene Ärzte, Verschreibung durch Ärzte ohne entsprechende Facharztweiterbildung bei Benzodiazepinen, Opioiden, Stimulanzien bzw. anderen Psychopharmaka.
  • Systematische Durchführung bzw.Auswertung von Urinuntersuchungen sowie die Befragung von substituierten Patienten in repräsentativen Substitutionseinrichtungen hinsichtlich der zusätzlichen Anwendung von Benzodiazepinen, Opioiden, Stimulanzien und anderen Psychopharmaka.
  • Einrichtung und Durchführung eines Erfassungssystems an repräsentativen rechtsmedizinischen bzw. toxikologischen Instituten zur Dokumentation beteiligter Medikamente bei Todesfällen von Polytoxikomanen.

    Interessierte Wissenschaftler und Institute mit entsprechenden Erfahrungen und Möglichkeiten werden gebeten, Anträge mit einer kurzen Darstellung ihrer Qualifikation, des beabsichtigten Vorgehens (Versuchsplan) sowie einer Aufstellung des erforderlichen Aufwandes an Personal, Geräten, Untersuchungskosten und Materialien und der jeweils veranschlagten Kosten bis 4 Wochen nach Veröffentlichung zu richten an: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – Referat Haushalt//Forschung – Seestraße 10,13353 Berlin. Wissenschaftliche Auskünfte erteilt Frau Dr.Poethko-Müller, Tel. (0 30) 45 48 31 18. Administrative Auskünfte erteilt Frau Buck, Tel. (0 30) 45 48 41 43.

    Berlin, den 16. September 1999 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Im Auftrag Dr. Gülle

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