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Bundeskabinett: Rabattgesetz und Zugabeverordnung fallen!

Berlin (bmwi/diz). Das Bundeskabinett hat am 13. Dezember 2000 die Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung beschlossen. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium in einer Presseerklärung mit.

"Mit Rabattgesetz und Zugabeverordnung sind zunehmend Standortnachteile für deutsche Unternehmen verbunden", erklärte Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller hierzu, "beide Gesetze, die früher ihren guten Sinn hatten, passen nicht mehr ins Zeitalter des Internet." Sie behinderten innovative Werbe- und Marketingstrategien, die im Ausland heute schon weit verbreitet seien. Zusammen mit Frau Däubler-Gmelin habe er dem Kabinett deshalb die Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung vorgeschlagen. Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem Rabatte bislang nahezu verboten waren. Wie es in der Pressemitteilung weiter heißt, sind ausländische Anbieter beim Vertrieb über Internet durch die in diesem Jahr verabschiedete E-Commerce-Richtlinie künftig nicht mehr an deutsches Recht gebunden, dürfen also - im Gegensatz zu deutschen Unternehmen - unbegrenzt Rabatte gewähren. Müller: "Wir werden es nicht zulassen, dass deutsche und besonders mittelständische Unternehmen durch Rabattgesetz und Zugabeverordnung gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten im Nachteil sind." Verbraucher und mittelständische Unternehmen bräuchten dennoch eine Verwilderung der Wettbewerbssitten nicht zu befürchten. Die allgemeinen Wettbewerbsregelungen bieten nach Auffassung von Müller ausreichenden Schutz gegen "Mogelpackungen" bei Rabatten und Zugaben. Minister Müller fügte hinzu: "In einem Gemeinsamen Binnenmarkt sind gravierende Unterschiede in den Wettbewerbsstandards nicht akzeptabel. Ich setze mich deshalb für eine Harmonisierung der Wettbewerbsregelungen in der EU ein. Die EU-Kommission muss hierzu im nächsten Jahr Vorschläge vorlegen. An diesen Regelungen werden wir - unterstützt von einer Expertenkommission beim Bundesjustizministerium - intensiv mitarbeiten."

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