Kommentar

Apothekengesetz: Kliniken für mehr Macht für ihre Apotheken

Vertreter der Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA) wiesen bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses in Berlin die Abgeordneten auf die ökonomischen Konsequenzen wie deutlich steigende Arzneipreise in den Kliniken hin, falls die Krankenhausapotheker an der ambulanten Versorgung beteiligt werden. Die niedergelassenen Apotheker plädierten für den Erhalt des bisherigen getrennten Systems zwischen öffentlichen Apotheken und Krankenhauseinrichtungen.

Falle die bisherige Trennung beider Bereiche, von denen nur in der ambulanten Versorgung die Arzneimittelpreisverordnung (AMpreisV) gelte, seien steigende Preise in den Kliniken, denen die Hersteller Präparate heute zum Teil kostenlos zur Verfügung stellten, zu erwarten. Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesrates, der den Klinikapotheken weitreichende Befugnisse auch im ambulanten Sektor einräumt, wurde am 6. Dezember im Gesundheitsausschuss im Reichstag behandelt. Vor allem die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die die Zukunft der Kliniken in Dienstleistungszentren sieht, macht Druck in dieser Sache, ebenso die gesetzlichen Krankenkassen. Die DKG hält es für unpraktikabel, dass Krankenhausapotheken keine Präparate an in der Klinik ambulant behandelte Patienten abgeben dürfen und fordert die "Versorgung aus einer Hand". Weiterer Bestandteil des Entwurfs ist zum Beispiel die Mitgabe von Arzneimitteln aus Beständen der Klinikeinrichtung zur Überbrückung bei Entlassungen vor Wochenenden oder Feiertagen. Das Vorhaben stärke insgesamt stationäre, zentralistische Strukturen zu Lasten der ambulanten, dezentralen Strukturen mittels Offizinen, gab Dr. Klaus G. Brauer zu bedenken. Der DAZ-Mitherausgeber war als Einzelsachverständiger geladen. Dr. Klaus Peterseim vom Bundesverband krankenhausversorgender Apotheker verwahrte sich entschieden gegen die Vermutung, die Leistungen von Krankenhausapotheken vor allem in der Arzneiherstellung hätten per se eine bessere Qualität als die der Krankenhausversorger. Hier gebe es keinen grundsätzlichen Unterschied. Die Betriebskrankenkassen wiederum plädieren nachdrücklich für mehr Machtbefugnisse der Krankenhausapotheken. Wenn Kliniken in Zukunft an der integrierten Versorgung teilnähmen, sollten ihre Krankenhausapotheken beteiligt werden, auch um Einsparungen zu realisieren. Apotheker Wolfgang Kaesbach vom BKK-Bundesverband forderte die Öffnung der Klinikambulanzen für die ambulante Versorgung verbunden mit der Aufgabe der AMpreisV. Neben sachlichen Ausführungen fiel der Repräsentant des AOK-Bundesverbands Johann-Magnus von Stackelberg mit unsachlichen persönlichen Angriffen gegen Dr. Johannes Pieck von der ABDA auf. Statements eines Krankenhausapothekers gab es bei der Anhörung nicht. In Berlin sprach sich Dr. Klaus Brauer darüber hinaus wie Dr. Johannes Pieck und Hans-Günter Friese, beide ABDA, für Versorgungsverträge zwischen Heimen (nach Paragraph 1 Heimgesetz) und öffentlichen Apotheken aus, was ebenfalls Bestandteil des Gesetzentwurfs ist. Brauer riet in diesem Zusammenhang, solche Verträge verpflichtend einzuführen, aber die freie Arzt- und Apothekenwahl nicht einzugrenzen. Das widerspreche der Philosophie des Gesetzes, die Eigenständigkeit der Bewohner zu erhalten. Lesen Sie den längeren Beitrag in der DAZ

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