Kommentar

Entscheidung zur Internet-Apotheke: "Durchbruch für sichere Arzneimittelversorg

(diz). Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main zur niederländischen Internet-Apotheke 0800DocMorris stieß bei den Verbänden von Apothekern, Industrie- und Großhandel unisono auf Zustimmung.

"Mit Befriedigung" haben beispielsweise die Apothekerkammern und Apothekerverbände auf die Entscheidung reagiert, wie einer Presseinformation der ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zu entnehmen ist. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Hermann S. Keller, dessen Organisation die einstweilige Verfügung gegen den Kerkrader Apotheker beantragt hatte, erklärte nach der Urteilsverkündung: "Selbstverständlich freue ich mich, dass wir das Verfahren in erster Instanz gewonnen haben. Die eigentlichen Sieger sind jedoch alle Patienten in Deutschland. Denn das Versandverbot für Arzneimittel, das der Gesetzgeber erst vor zwei Jahren beschlossen hat, ist gelebter Verbraucherschutz und dient vor allem der Arzneimittelsicherheit." Wie Keller weiter erklärte, sei durch die Entscheidung klar gestellt, dass sich gesetzliche und private Krankenkassen eindeutig gesetzwidrig verhielten, wenn sie weiterhin ihre Mitglieder aufforderten, sich Arzneimittel aus dem Ausland durch Versand schicken zu lassen. Der Deutsche Apothekerverband werde nicht zögern, so heißt es, Krankenkassen, die mit diesen bisherigen Praktiken fortführen, rechtlich zur Verantwortung zu ziehen. ABDA-Präsident Hans-Günther Friese forderte vor dem Hintergrund dieser Entscheidung Bundesgesundheitsministerin Fischer auf, die positive Rechtsprechung zum Versandverbot von Arzneimitteln zur Kenntnis zu nehmen und ihre nicht nachvollziehbaren Überlegungen einzustellen, das Versandverbot für den Fall aufzuheben, dass Patienten per Internet bestellten. Das Verbot des Arzneimittelversandes sei praktizierte Arzneimittelsicherheit. Auch der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) ließ in einem Rundschreiben wissen, dass diese ebenso wie weitere drei einstweilige Verfügungen gegen die Kerkrader Internet-Apotheke in jeder Hinsicht positiv zu bewerten seien. Durch sie werde gerichtlich klargestellt, dass das auch vom BAH politisch immer unterstützte deutsche Versandhandelsverbot auch im Bereich des E-Commerce für ausländische Anbieter gelte. Als "Durchbruch für die sichere Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken" begrüßte Lothar Jenne, Vorsitzender des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO) die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts. Begrüßt werde vor allem die Klarstellung des Gerichts, dass beim Versand von Arzneimitteln aus Apotheken der Schutz der menschlichen Gesundheit nicht ebenso gut gewährleistet werden kann wie bei der Übergabe des Arzneimittels in der Apotheke. Dies müsse auch denjenigen zu denken geben, die den Internethandel mit Arzneimitteln fälschlich als verbraucherfreundliche Alternative propagierten und das deutsche Versandhandelsverbot bekämpften. Wie Jenne betonte ist "die persönliche und qualifizierte Beratung in der Apotheke um die Ecke in punkto Verbraucherschutz und Kundenfreundlichkeit unschlagbar". 0800DocMorris dagegen bedauerte erwartungsgemäß die Entscheidung. Und, so eine Presseinformation der Internet Apotheke, stellt heraus, dass bisher "nur über die einstweilige Verfügung und noch nicht in der Hauptsache" entschieden sei. Nach Auffassung der Internetapotheke habe das Landgericht Frankfurt gegen die Interessen von 80 Millionen deutschen Verbrauchern und für die Geldbeutel der deutschen Apotheker entschieden: "Wir und unsere 10000 Kunden in ganz Europa werden uns nicht von dieser Entscheidung des Landgerichts in die Illegalität treiben lassen." Man sei sich sicher, dass man Recht in höherer Instanz bekomme, so fügte Jens Apermann, Marketingchef von 0800DocMorris hinzu. Und: Sollte der Apothekerverband letztendlich seine Klage durchsetzen, dann wären nach Auffassung der niederländischen Internet-Apotheke die eigentlichen Gewinner die "schwarzen Schafe" der Branche, die ihr illegales Geschäft weiter betrieben.

Im Bereich "DAZ-Service" finden Sie die Urteile des Landgerichts Frankfurt/Main auch im Originaltext eingestellt.

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