DAZ aktuell

10. AMG-Novelle: Nickels für Altarzeimittel-Kennzeichnung

BONN (im). Die Bundesregierung hält den geplanten Hinweis in der Packungsbeilage, dass sich Arzneimittel noch in der Nachzulassung befinden, für eine wichtige Verbesserung.

Das müsse für den Verbraucher transparent sein, so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Christa Nickels anlässlich der ersten Lesung der zehnten Novelle des Arzneimittelgesetzes am 15.Dezember im Bundestag.

Wer weitergehenden Aufklärungsbedarf habe, könne sich an die Apotheker wenden. Eine Verunsicherung der Patienten durch die geplante Kennzeichnung befürchtete Nickels nicht. Die Verunsicherung bestehe vielmehr darin, dass viele Arzneimittel auf dem Markt seien, die das Zulassungsverfahren noch nicht endgültig durchlaufen hätten. Es gehe nur um die Qualität der Medikamente, nicht um Marktbereinigung. Geeignete Schritte seien nötig, um die Nachzulassungen in einem überschaubaren Zeitraum zu beenden. Die 10. AMG-Novelle solle Bedenken der Europäischen Kommmission Rechnung tragen, zugleich wird die 2004-Regelung aufgehoben. Den Präparaten, die nicht wieder ins normale Nachzulassungsverfahren einrücken, wird eine zweijährige Abverkaufsfrist eingeräumt (die DAZ berichtete).

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