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Bundesopiumstelle jetzt auch in Bonn

BONN. Mit der Bundesopiumstelle (BOPST) zog eine weitere Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von Berlin in das neue Domizil an der Bonner Friedrich-Ebert-Allee und nahm dort am 14. Dezember offiziell die Arbeit auf.

Bereits am 1.Oktober 1999 hatte das BfArM die erste Etappe seines Umzuges von Berlin nach Bonn begonnen und hier am 11. Oktober seine Arbeit aufgenommen. Etwa die Hälfte der insgesamt rund 850 Arbeitsplätze des BfArM ist inzwischen an den Rhein verlagert worden.

Von der "Opiumabteilung" zur "BOPST"

1924 war bereits innerhalb des Reichsgesundheitsamtes die "Opiumabteilung" geschaffen worden, nachdem sich Deutschland im Versailler Vertrag zur Anerkennung des internationalen Opiumsabkommen von 1912 verpflichtet hatte. Mit dem Gesetz zur Errichtung des Bundesgesundheitsamtes (BGA) wurde diese Abteilung 1952 als "Bundesopiumstelle" (BOPST) im Institut für Arzneimittel, dem heutigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeführt.

Seit Beginn der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs vor 75Jahren hat die Zahl der kontrollierten Substanzen und der Umfang der Kontrollmaßnahmen erheblich zugenommen. Heute sind rund 250 Substanzen und ihre Salze sowie darauf hergestellte Zubereitungen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und 22 Substanzen dem Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) unterstellt. Die BOPST genehmigt und überwacht Herstellung, Handel im Inland, Import und Export der unterstellten Substanzen und Zubereitungen sowie den Anbau der unterstellten Pflanzen, das heißt die 43 Mitarbeiter/innen der BOPST, die auf fünf Fachgebiete verteilt sind,

  • erteilen nach Art und Umfang unterschiedliche Erlaubnisse zur Teilnahme am Betäubungsmittel- oder Grundstoffverkehr (oder versagen diese, wenn entsprechende Gründe vorliegen, vor allem wenn Sicherheit und Kontrolle nicht gewährleistet sind),
  • erfassen an Hand der Abgabebelege die Betäubungsmittelbewegungen in Deutschland vom Hersteller bis zum Apotheker;
  • genehmigen die Ein- und Ausfuhren von Betäubungsmitteln und so genannten ausgenommenen Zubereitungen sowie die Ausfuhren von Grundstoffen;
  • prüfen die Meldungen der Erlaubnisinhaber, die diese halbjährlich abgeben müssen;
  • besichtigen die Betriebsstätten der Erlaubnisinhaber und prüfen gegebenenfalls so die Angaben auf den Meldungen nach;
  • registrieren die Apotheker, die Betäubungsmittel erwerben, um sie bei Vorlage eines Betäubungsmittelrezeptes abgeben zu können;
  • sind zuständig für die Anfertigung von Betäubungsmittelrezept-Formblättern und ihre Ausgaben an die Ärzte.

    Die BOPST arbeitet selbstverständlich EDV-gestützt, um die Vielzahl der anfallenden Daten erfassen und auswerten zu können. Sie überwacht aber nur den legalen Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehr (für den illegalen Bereich ist das Bundeskriminalamt zuständig!), und sie ist Korrespondenzbehörde im Sinne der drei internationalen Suchtstoffübereinkommen. In dieser Funktion berichtet sie mehrmals jährlich der Internationalen Suchtstoffkontrollbehörde (INCB) in Wien über Herstellungs- und Verbrauchsmengen sowie über Importe und Exporte einzelner Betäubungsmittel und Grundstoffe.

    Die neue Anschrift der Bundesopiumstelle lautet: Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn Tel. (0228) 207-30 Fax (0228) 207-5210

  • Mit der Bundesopiumstelle zog eine weitere Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von Berlin in das neue Domizil an der Bonner Friedrich-Ebert-Allee und nahm dort am 14. Dezember offiziell die Arbeit auf. Bereits am 1. Oktober 1999 hatte das BfArM die erste Etappe seines Umzuges von Berlin nach Bonn begonnen und hier am 11. Oktober seine Arbeit aufgenommen.

    Das BfArM im Internet: www.bfarm.de

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