Arzneimittel und Therapie

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin-produkte: Arzneimittel-Schnellinfor

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat unter anderem die gesetzliche Aufgabe, Arzneimittelrisiken zu erfassen und zu bewerten.

Ziel der Arzneimittel-Schnellinformationen (ASI) ist es, die Fachkreise in die Erfassung von Arzneimittelrisiken miteinzubeziehen, indem diese bereits über erste Anhaltspunkte möglicher Risiken informiert und dadurch in die Lage versetzt werden, durch gezielte Beobachtung und genaue Fallberichte zur Aufklärung des vermeintlichen Arzneimittelrisikos beizutragen. Damit dienen die ASI letztlich dazu, die Bewertung des Arzneimittelrisikos auf eine möglichst breite Erkenntnis zu stützen.

Die ASI informieren daher nicht erst bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf ein bestimmtes Arzneimittelrisiko, sondern bereits zu einem Zeitpunkt, in dem die Verursachung der beobachteten unerwünschten Arzneimittelwirkungen durch ein bestimmtes Arzneimittel nicht völlig unwahrscheinlich ist (Anfangsverdacht). Die frühzeitige Information der Fachkreise darf daher nicht bereits als abgeschlossene Bewertung von Nutzen und Risiko missverstanden werden. Neben diesen Verdachtsfällen berichten die ASI auch über Entscheidungen zur Abwehr von Arzneimittelrisiken und über die Zulassung von Arzneimitteln, die eine herausragende Bedeutung für die Arzneimitteltherapie haben können.

Quelle Bundesgesundheitsblatt 11/99, S.897.

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