DAZ aktuell

Bundesrat lehnt Irreführung durch "Altarzneimittel" ab

BONN (im). Der Bundesrat plädiert dafür, die in der Nachzulassung befindlichen Medikamente nicht als "Altarzneimittel" zu kennzeichnen. Die Länderkammer beschloss am 26. November in Bonn einige Änderungswünsche zur jüngsten Novelle des Arzneimittelgesetzes.

Wie berichtet, will die Bundesregierung mit der 10. AMG-Novelle die Nachzulassung beschleunigen (DAZ Nr. 42 vom 21.10.). Unter anderem wird die Abverkaufsfrist bis Dezember 2004 wieder gestrichen. Das Gesetz von SPD und Bündnisgrünen sieht darüber hinaus die Kennzeichnung der noch nicht nachzugelassenen Präparate als "Altarzneimittel" in der Packungsbeilage und Fachinformation vor.

Das lehnen die Bundesländer ab. Es ergebe keinen Sicherheits- oder Informationsgewinn für Patienten oder Ärzte. Der Begriff sei zudem irreführend, da der Eindruck erweckt werde, es handele sich um ein überholtes Präparat, das nicht mehr neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspreche.

Darüber hinaus ergeht der Appell der Länder an die Bundesregierung, bei künftigen Änderungen des AMG auf Lesbarkeit und Verständlichkeit zu achten. Außerdem sollten unter anderem die Fristen im Regierungsentwurf zur Nachzulassung und für die Mängelbeseitigung um sechs Monate verlängert werden.

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