DAZ aktuell

Opioid-Ausweis für Schmerzpatienten

KÖLN. Seit dem 1. August 1998 ist das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain, Heroin und ähnlichen Substanzen laut § 24a StVG verboten. Der Paragraf sieht jedoch eine Ausnahmeregelung für opioidhaltige Arzneimittel vor. Allerdings muss der Patient nachweisen können, dass er diese Substanzen im Rahmen einer analgetischen Therapie einnimmt.

Ärzte können jetzt ihren Patienten einen Opioid-Ausweis ausstellen, der auf Englisch und auf Deutsch darüber informiert, dass sie infolge einer bestehenden Krankheit auf die Einnahme von Schmerzmitteln und Zusatzmedikamenten angewiesen sind. Der Patient sollte diesen Ausweis immer bei sich führen, um bei einer Verkehrskontrolle den entsprechenden Nachweis der Schmerztherapie führen zu können. Auch im Falle eines Unfalls kann er im Rahmen der Erstversorgung wichtige Hilfestellung leisten. Der Ausweis bescheinigt natürlich nicht die Fahrtüchtigkeit des Patienten. Nach deutscher Rechtslage muss jeder Autofahrer selbst seine Leistungsfähigkeit überprüfen.

Die kreditkartengroße ärztliche Bescheinigung enthält neben Name und Anschrift des Patienten genaue Angaben zur Erkrankung, den Medikamenten sowie den Schmerzplan. Für einen etwaigen Notfall wird der behandelnde Arzt mit Adresse genannt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein plötzliches Auslassen der Medikamente zu starken Schmerzen und bedeutsamen Komplikationen führen kann.

Der Opioid-Ausweis für Schmerzpatienten entstand mit Unterstützung des Grünenthal Schmerzmanagements aus einer Zusammenarbeit der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie, der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes und der Deutschen Krebsgesellschaft. Er kann in Mengen von 50 bis 100 Stück kostenlos bestellt werden beim: Grünenthal Schmerzmanagement, Stichwort "Opioid-Ausweis", Postfach 500444, 52088 Aachen.

1 Kommentar

Dannke

von Alessandro Papa am 05.10.2019 um 15:44 Uhr

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