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Vorschlag der BKK: Preisverordnung ändern

BONN (im). Bei der Preisgestaltung von Arzneimitteln sehen die Betriebskrankenkassen Handlungsbedarf. Notwendig sei eine Reform der Arzneimittelpreisverordnung (AMpreisV), bei der Fixzuschläge pro Packung die bisherigen prozentualen Zuschläge auf den Herstellerabgabepreis ablösen sollen. Die grundlegende Reform der AMpreisV sei nötig, da deren letzte Änderung wegen der Preisgestaltung bei neuen Produkten inzwischen zu kurz greife, so Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des BKK-Bundesverbands, am 17. November in Berlin. Seit Juli 1998 gilt bekanntlich die Streckung der Aufschlagsätze für Arzneimittel ab einem Preis von 1339,29 Mark für den Großhandel und 1063,82 Mark für die Apotheken.

BKK für "Logistikpauschale"

Erwähnt wird die freie Kalkulation der Hersteller für die Abgabepreise ihrer Produkte. Die Vertriebskosten sollten nach Ansicht der BKK, die federführend in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für den Arzneibereich agieren, statt des jetzigen Systems besser über einen Fixzuschlag pro abgegebener Packung abgegolten werden. Eine solche Regelung gebe es zum Beispiel in den Niederlanden oder in Kanada. Bei Einführung einer "Logistikpauschale" könnten die Krankenkassen mit einzelnen Apotheken oder Gemeinschaften von Apotheken für die pharmazeutische Betreuung der Versicherten eine zusätzliche "Beratungspauschale" durch Verträge vereinbaren.

Neue Präparate zu teuer?

Als Gründe für den ihrer Meinung nach notwendigen Reformbedarf bei Arzneipreisen und Vertrieb geben die BKK unter anderem überteuerte Neueinführungen an. Jährlich kämen rund 30 patentgeschützte Wirkstoffe auf den Markt, von denen nur ein Drittel einen therapeutischen Fortschritt darstellten. So hätten neue Präparate zur Verminderung von Schlaganfällen und Herzinfarkten die Therapiekosten um das 45-fache erhöht. Neue Arzneistoffe wie Interferone oder Tumornekrosefaktor-Inhibitoren verursachten Behandlungskosten von jährlich 30000 bis 40000 Mark.

Andere Preise bei Selbstmedikation

Die Preise für selbstgekaufte Präparate sollten freigegeben werden, lautet eine weitere Forderung. "Die Preisbindung der zweiten Hand für Arzneimittel der Selbstmedikation sollte aufgehoben werden", heißt es wörtlich im neuen BKK-Papier.

"Klinikapothekern mehr erlauben"

Die BKK plädieren darüber hinaus für mehr Möglichkeiten von Krankenhausapothekern und erinnern an das gemeinsame Papier der Kassen mit der ADKA und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Zum einen läge die Verordnung hochpreisiger Spezialpräparate für schwerste Erkrankungen in den Händen von Ärzten mit besonderen Qualifikationen, zum anderen wäre die direkte Versorgung deutlich kostengünstiger. Allerdings dürften Krankenhausapotheken dadurch keine Monopole bei bestimmten Indikationen erhalten, weil dies langfristig gesehen teuer würde, meinen die BKK.

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