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Auf dem diesjährigen Apothekertag in Leipzig war die gemeinsame Gesetzesinitiative von Krankenhausapothekern, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft die "Überraschung" - ein politisch äußerst brisantes Papier, mit dem die Krankenhausapotheker darauf hinarbeiten, stärker in die Arzneimittelversorgung von Patienten eingebunden zu werden, die im Krankenhaus ambulant behandelt werden.

Dabei hatten die Krankenhausapotheker die ABDA erst im Jahr 1996 zu einem Kompromiss breit geschlagen, der besagte, dass künftig Krankenhausapotheken die Krankenhausambulanzen mit Arzneimitteln versorgen dürfen, soweit diese zur unmittelbaren Anwendung an Krankenhauspatienten bestimmt sind. Doch das schien dem Vorstand des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) nicht zu genügen.

Die jüngste Gesetzesinitiative sorgte für Aufregung - mit Recht, denn ein solches Papier würde, sollte es Gesetz werden, zu einer Systemveränderung im Gefüge Offizinapotheke/Krankenhausapotheke führen. Mag die anfängliche Motivation für den Kompromiss tatsächlich nur der "Service-Gedanke" gewesen sein, z. B. um Zytostatika an ambulant weiter behandelte, ehemalige Krankenhauspatienten abgeben zu können, so könnte sich dieser Service sehr schnell auf andere Bereiche ausdehnen, z. B. Diabetiker. Zumal die günstigen Arzneipreise einer Krankenhausapotheke Begehrlichkeiten bei den Krankenkassen wecken könnten.

Und genau damit wären wir schon auf dem Weg zur Systemveränderung. Allerdings wäre diese Veränderung kurzfristig gedacht, denn die Niedrigpreise könnte auch eine Krankenhausapotheke auf Dauer und nicht in großem Umfang aufrecht erhalten. Ist doch bekannt, das die Pharmaindustrie ihre Arzneimittel an Krankenhausapotheken verschenkt oder zu einem extrem günstigen Preis abgibt. Das Geschäft wird "draußen" gemacht, wenn der Patient Folgeverordnungen zu regulären Preisen erhält.

Vor einer solchen Systemveränderung warnen auch die krankenhausversorgenden Apotheker im Namen aller Offizinapotheker. In einem Gespräch mit dem Vorstand des Bundesverbands der krankenhausversorgenden Apotheker (BVKA) weisen sie auf den Sprengsatz hin, der in der Gesetzesinitiative steckt. Bisher habe sich die AKDA noch nicht von diesem Papier losgesagt, das Papier sei noch nicht vom Tisch. Ohne deutliche Distanz von diesem Papier sei auch die am 3. November abgegebene gemeinsame Erklärung von ABDA und ADKA nur Kosmetik. Statt nach Kompetenzerweiterung zu streben, sollten sich auch die Krankenhausapotheker lieber Gedanken machen, wie man die Schnittstelle zwischen klinischer und ambulanter Betreuung des Patienten sauber definieren und Möglichkeiten finden kann, an dieser Grenze zum Wohl des Patienten zusammenzuarbeiten.

Noch nicht vom Tisch ist auch der Streit um den Wirksamkeitsnachweis der Homöopathie. Die Schulmedizin lehnt die Homöopathie als Therapiemethode ab und deutet die therapeutischen Erfolge als reine Placebo-Wirkungen. Während wir in der Vergangenheit meist Beiträge veröffentlichten, die sich pro Homöopathie aussprachen, regt die Arbeit in dieser Ausgabe zur Auseinandersetzung mit der Wirksamkeit dieses Heilverfahrens an. Was halten Sie davon?

Peter Ditzel

Noch nicht vom Tisch

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