Pharmazeutisches Recht

Beratungsthemen für SGB V

Bekanntmachung weiterer Beratungsthemen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu Überprüfungen gemäß § 135 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Vom 23. September 1999 (aus BAnz. Nr. 197 vom 19. Oktober 1999, Seite 17710)

Gemäß Nummer 5 der Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und über die Überprüfung erbrachter vertragsärztlicher Leistungen gemäß § 135 Abs. 1 in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V veröffentlicht der vom Bundesausschuss beauftragte Arbeitsausschuss diejenigen neuen oder bereits erbrachten vertragsärztlichen Methoden, die aktuell zur Überprüfung gemäß § 135 Abs. 1 SGB V anstehen.

Entsprechend der Prioritätenfestsetzung des Ausschusses vom 23. September 1999 werden in den nächsten Monaten zusätzlich folgende Themen indikationsbezogen beraten: 1. Uterus-Ballon-Therapie 2. Selektive UVA1-Bestrahlung 3. Oxyvenierungstherapie nach Regelsberger 4. Hämatogene Oxydationstherapie 5. Oxydationstherapie 6. Ozon-Sauerstoff-Therapie 7. UV-Hämotherapie 8. Ozoneigenbluttherapie 9. Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach Professor von Ardenne 10. Klassische Homöopathische Erstanamnese

Mit dieser Veröffentlichung soll den maßgeblichen Dachverbänden der Ärzte- Gesellschaften der jeweiligen Therapierichtung, Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis und gegebenenfalls - auf Anforderung des Arbeitsausschusses - Spitzenorganisationen von Herstellern von Medizinprodukten und -geräten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Nur bei einer abschließenden positiven Beurteilung des Bundesausschusses zu den gesetzlich vorgegebenen Kriterien des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit dieser Methoden kann eine Erbringung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen werden.

Stellungnahmen sind anhand eines Fragenkatalogs des Ausschusses innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach dieser Veröffentlichung einzureichen. Den Fragenkatalog zur Stellungnahme sowie weitere Erläuterungen erhalten Sie bei der Geschäftsführung des Arbeitsausschusses "Ärztliche Behandlung" des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, Postfach 410540, 50865 Köln, Tel. (02 21) 40 05-328

Köln, den 23. September 1999 Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Der Vorsitzende Jung

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