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Drogen-Untersuchung in Apotheken

DÜSSELDORF. Die Zahl der Toten durch illegale Drogen ist im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Besonders besorgniserregend ist die wachsende Zahl von Jugendlichen, die Drogen konsumieren. Der Handel mit illegalen Rauschmitteln ist schwer zu kontrollieren. Verkauft wird überall dort, wo sich Jugendliche aufhalten. Viele Eltern in Nordrhein haben daher Sorge, dass ihr Kind mit Drogen in Kontakt kommen könnte. Finden sie dann in der Hosentasche der Tochter oder des Sohnes noch eine unbekannte Substanz, ist die Verzweiflung und Ratlosigkeit oft groß. Hilfe und Gewissheit gibt es in allen Apotheken in Nordrhein, denn hier können suchtstoffverdächtige Substanzen zur Analyse abgegeben werden.

Neu ist diese Serviceleistung der Apotheken zwar nicht, doch kaum jemand weiß davon. "Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Drogen-Erstkonsumenten leisten wir Apotheker einen Beitrag zur frühestmöglichen Erkennung einer eventuell bestehenden Sucht. Somit übernehmen wir auch auf dem Gebiet der Suchtprävention Verantwortung", erklärt Georg Kuchler, Pressesprecher der Apotheker in Nordrhein, den Hintergrund.

Die Drogen-Untersuchung in den Apotheken verläuft wie folgt: Suchtstoffverdächtige Proben können in einem verschlossenen Gefäß in jeder Apotheke in Nordrhein abgegeben werden. Zur Untersuchung eignen sich feste und flüssige Stoffe, jedoch keine Körperflüssigkeiten, wie Blut und Urin, und auch keine Einmalspritzen oder Fixerbestecke. Apotheker Georg Kuchler: "Für die Analyse reichen bereits wenige Milligramm oder Milliliter des Stoffes aus."

Die Analyse kostet 30 Mark inklusive Mehrwertsteuer. Die Apotheker schicken die Proben in eine mit modernen Analyse-Laborgeräten ausgestattete Krankenhausapotheke. Nach wenigen Tagen liegt das Untersuchungsergebnis wieder in der Apotheke vor. Georg Kuchler: "Dem Ratsuchenden wird dann mitgeteilt, ob das Ergebnis positiv oder negativ ist. Darüber hinaus stehen wir Apotheker natürlich mit Rat und Tat zur Seite und beraten über mögliche Konsequenzen."

Absolute Vertraulichkeit ist dabei garantiert. Der Apotheker unterliegt - wie der Arzt - der Schweigepflicht. Ergebnisse werden keinesfalls an die Polizei weitergeleitet, so der Apotheker. In den Apotheken in Nordrhein kann man auch die Adressen der nächsten Suchtberatungsstellen erfahren. Damit die Apotheken nicht von Dealern oder Rauschgiftabhängigen zur Überprüfung der Drogenqualität missbraucht werden, gibt es allerdings keine Auskunft über den Reinheitsgehalt einer möglicherweise festgestellten Droge.

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