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Seuchenrecht: Kabinett beschließt modernes Infektionsschutzgesetz

BONN. Das Bundeskabinett hat am 13. Oktober den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit wird das gesamte, im wesentlichen aus den 50er- und 60er-Jahren stammende Seuchenrecht umfassend novelliert und ein modernes Infektionsschutzgesetz geschaffen.

Ziel ist der verbesserte Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten und die Schaffung neuer Strukturen zur Erkennung und Bekämpfung von bedeutsamen Infektionskrankheiten. Gegenüber den bisherigen gesetzlichen Regelungen werden in dem neuen Gesetz Prävention, Beratung und Eigenverantwortung bei der Infektionsverhütung betont und die Rolle des öffentlichen Gesundheitswesens gestärkt.

Nicht zuletzt der Fall eines deutschen Afrikareisenden, der im Virchow-Klinikum behandelt worden sei, habe deutlich gemacht, so Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer, wie wichtig es sei, Behandlung, Schutz und Information zu vernetzen. Ärzte müssten gut vorbereitet sein und wissenschaftliche Unterstützung erhalten, die Bevölkerung dürfe durch unbedachte Äußerungen nicht in Panik versetzt werden. Kurze Wege seien dafür unerlässlich.

Das geltende Recht, so heißt es in einer Pressemeldung, reiche für das frühzeitige Erkennen von Infektionsrisiken und Bekämpfungsmaßnahmen nicht aus. Deshalb habe man das Gesetz geändert. Neue Möglichkeiten der Labordiagnostik würden genutzt und die Verzahnung von Arzt, Gesundheitsamt und Robert Koch-Institut sowie der Wissenschaft verstärkt.

Wie es in der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums weiter heißt, soll mit einem neuen Meldesystem sichergestellt werden, dass das Auftreten neuer und Veränderungen in der Verbreitung bekannter Infektionskrankheiten bundesweit schneller erkannt und der Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern verbessert werden. Dabei werde das Robert Koch-Institut als epidemiologisches Zentrum ausgebaut. Dort würden dann alle infektionsepidemiologischen Informationen zentral gesammelt und ausgewertet, um die Länder entsprechend beraten zu können.

Das Institut wird damit auch in die Lage versetzt, so heißt es weiter, an europäischen und globalen infektionsepidemiologischen Früherkennungs- und Informationsnetzwerken mitzuwirken. In dem bereits oben erwähnten Fall in Berlin wurde bereits nach der Konzeption des nun beschlossenen Infektionsschutzgesetzes verfahren, dank der Kooperationsbereitschaft der beteiligten Stellen.

In dem Infektionsschutzgesetz werden neben dem Bundes-Seuchengesetz mehrere Verordnungen und auch das Geschlechtskrankheitengesetz zusammengefasst. Viele bisher im Seuchenrecht gesetzlich geforderte Routineuntersuchungen, wie z.B. Röntgenuntersuchungen für Lehrer und Kindergärtnerinnen, entfallen. Außerdem soll die Untersuchung auch für Prostituierte abgeschafft werden.

Andrea Fischer hierzu wörtlich: "Wenn wir es mit dem Schutz von sexuell übertragbaren Krankheiten ernst meinen, müssen wir uns immer fragen, ob wir mit unseren Maßnahmen und Angeboten auch diejenigen erreichen, die wir erreichen müssen. Die Erfahrungen aus der AIDS-Prävention haben gezeigt, wie erfolgreich niedrigschwellige, freiwillige und zum Teil anonyme Angebote sind. Dem öffentlichen Gesundheitsdienst kommt dabei eine aktive Rolle bei der aufsuchenden Prävention von Krankheiten zu. Damit greifen wir u. a. die Ergebnisse der Enquete- Kommission des 11. Deutschen Bundestages - Gefahren von AIDS und wirksame Wege zu ihrer Eindämmung - auf."

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