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Fixerstuben: Bundesrat will Meldung ans BfArM

BONN (im). Der Bundesrat will, dass Meldungen im Zusammenhang mit Drogen-Substitutionen zentral an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gehen.

Am 24. September nahm die Länderkammer Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, der den Gebrauch von Betäubungsmitteln in Drogenkonsumräumen vorsieht. Die Regierung will wie berichtet die rechtlichen Voraussetzungen für Fixerstuben auf Landesebene schaffen. Der Bundesrat stellte dazu fest, es handele sich nicht um "erlaubten", sondern um "geduldeten" Konsum.

Die Regierung will Meldungen, mit denen das mehrfache Verschreiben von Substitutionsmitteln für denselben Patienten durch verschiedene Ärzte verhindert werden soll, bei den Landesbehörden erfassen lassen. Dies hält der Bundesrat wegen grenzüberschreitender Behandlungen für nicht machbar und plädiert im Gegensatz dazu für die bundesweite zentrale Erfassung durch das BfArM.

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